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Zuletzt aktualisiert: 14.12.2008 um 20:00 UhrKommentare

Einhaltung der Grenzwerte unmöglich

EU-Vorgaben erfordern maximale Anstrengungen, auch budgetär.

Die topografische und witterungsbedingte Situation der Steiermark steht klar im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung

Foto © Erwin Scheriau/KLZ DigitalDie topografische und witterungsbedingte Situation der Steiermark steht klar im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung

Im Programm zur Feinstaubreduktion heißt es in aller Deutlichkeit: "Trotz aller Ambitionen" müsse festgestellt werden, dass auf Grund der besonderen topografischen und witterungsbedingten Situation der Steiermark "eine Einhaltung der Grenzwerte für PM 10 weder kurz- noch mittelfristig sichergestellt werden kann".

Bis zum Jänner 2010 sei aufgrund der Luftqualitätsrichtlinie der EU auch sicherzustellen, dass die Ziel- und Grenzwerte für PM 2,5, also sehr feine Stäube, nicht mehr überschritten werden. Die Hoffnungen, dass mit Ausnahmeregelungen, die sich auf die Ausbringung von Streusand beziehen, Spielraum für die hoch belasteten Regionen in der Steiermark geschaffen worden sei, werde "wohl nur bedingt erfüllt werden können".

Üngünstige Bedingungen. Eine Verlängerung der Frist sei möglich, allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen: Die standortspezifischen ungünstigen Bedingungen müssen detailliert klargelegt werden, es muss der Nachweis erbracht werden, dass alle geeigneten Maßnahmen zur Reduktion bereits getroffen wurden, und es ist ein konkreter Maßnahmenplan zur weiteren Reduktion zu erstellen.

Vorraussetzung. Selbst dann ist jedoch Voraussetzung, dass der Grenzwert von 35 Überschreitungstagen pro Jahr maximal um 50 Prozent überschritten wird. Davon kann im Moment keine Rede sein.

"Enorme" Anstrengungen. Es bedürfe daher "enormer Anstrengungen aller Gebietskörperschaften", so die Umweltabteilung. Das bedeute allerdings auch, dass der Luftreinhaltung hohe Priorität in den jeweiligen Budgets eingeräumt werden müsse.


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Laut EU-Recht darf nur an 35 Tagen im Jahr die Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter überschritten werden.

 




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