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Zuletzt aktualisiert: 23.06.2011 um 17:51 UhrKommentare

EHEC-Entschädigungen für Bauern und Kliniken

Nach dem Inkrafttreten einer Eilverordnung können betroffene Bauern bis 11. Juli EU-Hilfen beantragen. Die EU stellt für Entschädigungen insgesamt 210 Millionen Euro bereit.

Foto © Reuters

Nach dem Einbruch des Gemüsemarkts wegen der EHEC-Infektionswelle können betroffene Bauern in Deutschland jetzt Hilfen der EU beantragen. Bis spätestens zum 11. Juli müssen Bauern sich dafür an die Länderbehörden wenden, wie das deutsche Landwirtschaftsministerium in Berlin nach dem Inkrafttreten einer entsprechenden Eilverordnung am Donnerstag mitteilte. Dabei ist nachzuweisen, dass Gurken, Tomaten, bestimmte Salatsorten, Endivien, Paprika oder Zucchini zwischen dem 26. Mai und dem 30. Juni nicht vermarktet werden konnten. Die EU hat insgesamt 210 Millionen Euro für Entschädigungen bereitgestellt.

Der deutsche Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte unterdessen den von der EHEC-Epidemie besonders betroffenen Kliniken in der Diskussion um finanzielle Entschädigung seine Unterstützung zu. Er habe bereits einen Bericht bei den Krankenkassen angefordert, um zu sehen, ob die Möglichkeiten des Gesetzes ausreichend genutzt werden, sagte Bahr am Donnerstag beim 72. Medizinischen Fakultätentag in Rostock. Den Krankenhäusern waren durch die Intensivbehandlung der EHEC-Patienten zusätzliche Kosten in Millionenhöhe entstanden. Nach Ansicht von Bahr haben die Krankenhäuser bei der EHEC-Epidemie schnell reagiert und exzellent zusammengearbeitet.

Nach der Aufhebung der Verzehrwarnung für Tomaten, Gurken und Salate am 10. Juni scheine sich der Gemüsemarkt erfreulicherweise schnell zu erholen, sagte Ministerin Ilse Aigner (CSU). "Von einer Normalisierung der Marktlage kann man allerdings noch nicht sprechen." Die Behörden raten wegen des gefährlichen EHEC-Darmkeims weiter davon ab, Sprossen zu essen.

Der Deutsche Bauernverband forderte, die Entschädigungen auf alle Salatarten auszudehnen. Zudem dürften die Zahlungen nicht noch weiter abgesenkt werden, teilte der Bundesausschuss Obst und Gemüse mit. Dies sei zu befürchten, wenn bei angemeldeten Schäden von mehr als 210 Millionen Euro Hilfen prozentual gekürzt werden könnten.


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