Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
22. Mai 2013 22:17 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Inzest-Fall: Diskussion um "passendes" Gefängnis für Josef F. Nichtigkeitsbeschwerde könnte Causa vor OGH bringen Voriger Artikel Inzest-Drama: 1/20 Nächster Artikel Fall Josef F.: Anzeige gegen Angehörige wegen angeblicher "Mitwisserschaft" Nichtigkeitsbeschwerde könnte Causa vor OGH bringen
Zuletzt aktualisiert: 10.04.2009 um 15:27 UhrKommentare

Inzest-Fall: Diskussion um "passendes" Gefängnis für Josef F.

Zu lebenslanger Haft Verurteilter will Strafe in Garsten verbüßen - Nach Anrufen des 74-Jährigen Widerstand von Verwandten

Der im Inzest-Fall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. will seine Strafe in der Justizanstalt Garsten absitzen. Dieser Wunsch könnte allerdings am Widerstand von Angehörigen des Mannes scheitern, der laut rechtskräftigem Urteil seine Tochter 24 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten, unzählige Male missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben soll, wovon eines infolge verweigerter ärztlichen Hilfe kurz nach der Geburt starb.

Zur Begutachtung in Wien. Josef F. wird derzeit in der Justizanstalt Wien-Mittersteig begutachtet und klassifiziert: Von den Ergebnissen wird abhängen, in welchem Gefängnis die Vollzugsdirektion den gemäß einem psychiatrischen Gutachten zwar zurechnungsfähigen, aber geistig abnormen und nach wie vor gefährlichen Täter letztlich unterbringen wird. Josef F. möchte eine Zelle in Garsten beziehen, wo es eine Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher gibt. Sein mutmaßliches Motiv: Er würde nur knapp 50 Kilometer von Amstetten "einsitzen".

Telefonkontakt gesucht. Der 74-Jährige dürfte nämlich ungeachtet seiner rechtskräftigen Verurteilung mit seiner Familie keineswegs "abgeschlossen" haben. Informationen der APA zufolge hat Josef F. während seiner U-Haft in St. Pölten mehrmals telefonischen Kontakt zu seinen ehelichen, längst erwachsenen Kindern gesucht. Obzwar diese sich auf keine Gespräche eingelassen haben, befürchten sie nun, die räumliche Nähe könnte Josef F. in seinen Versuchen bestärken, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.

Rechtmäßig. Die aus Sicht der Angehörigen unerwünschten Telefonate dürften völlig rechtmäßig zustande gekommen sein. Einem U-Häftling steht es grundsätzlich zu, unter gewissen Voraussetzungen zu bestimmten Zeitpunkten fernmündlich mit der Außenwelt zu kommunizieren, sofern er dabei nicht gegen gesetzliche Auflagen verstößt.

Grundsätzlich eine Mitsprache. Opfer von strafbaren Handlungen und Angehörige haben bei der Frage, in welchem Gefängnis ein Gewalttäter untergebracht wird, grundsätzlich kein Mitspracherecht. Sollte Josef F. tatsächlich in die Justizanstalt Garsten verlegt werden, könnten die betroffenen Angehörigen über den Anstaltsleiter aber dafür sorgen, dass der mittlerweile 74-Jährige mit ihnen nicht mehr in Kontakt treten kann, wie Kerstin Scheuchl von der Vollzugsdirektion auf APA-Anfrage erläuterte.

Nummern intern sperren. Kommt die Anstaltsleitung zum Schluss, dass solche Anrufe unterbunden gehören, "würden die Nummern der Betreffenden intern gesperrt und wären diese für Herrn F. nicht mehr verfügbar", sagte Scheuchl. Darüber hinaus können die Angehörigen in jedem Fall den Gerichtsweg beschreiten und beim zuständigen Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, die es Josef F. untersagt, mit ihnen in Kontakt zu treten.

Wochenlanges Verfahren. Das Klassifizierungsverfahren, in dem entschieden wird, wo der 74-Jährige seine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen wird, wird vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen. Mehrere Sachverständige, darunter Psychologen und Psychiater, werden in die Entscheidungsfindung eingebunden. Liegt das Klassifizierungsgutachten vor, werden noch einmal bis zu zwei Wochen vergehen, ehe Josef F. an seine vermutlich letzte Anschrift verlegt wird.

Quelle: APA

Seitenübersicht

Zum Seitenanfang