Säure-Attentäter gestand: 30 Monate Haft
Zu 30 Monaten Haft, davon zehn Monate unbedingt, wurde heute jener Mann, der ein Säureattentat auf einen Politiker verübt hatte, am Landesgericht Wels verurteilt.

Foto © APAEines der abgefangenen Pakete
Der Angeklagte im Prozess nach einem Säure-Attentat
auf einen Politiker hat am Mittwoch im Landesgericht Wels
überraschend ein Geständnis abgelegt. Der 49-Jährige bekannte sich
bis auf einen in allen Punkten schuldig und fasste 30 Monaten Haft,
davon zehn Monate unbedingt, aus. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Denkzettel" als Motiv.
Am 7. März dieses Jahres hatte der 61-jährige
SPÖ-Landtagsabgeordnete und ehemalige Bürgermeister von Weißkirchen
(Bezirk Wels-Land), Rudolf Prinz, ein mit Buttersäure gefülltes Paket
erhalten. Zwei weitere Sendungen an ÖVP-Kommunalpolitiker und zwei an
Verwaltungsmitarbeiter konnte die Polizei rechtzeitig abfangen. Am 9.
März klickten bei dem 49-Jährigen die Handschellen. Als Motiv stellte
sich heraus, dass den Adressaten ein Denkzettel verpasst werden
sollte, weil sie für nicht aufgegangene Grundstücksspekulationen des
Beschuldigten verantwortlich seien.
+
Anklage.
Die Anklage warf ihm Körperverletzung, Sachbeschädigung, schwere
Nötigung, schweren Betrug und Brandstiftung vor. Er ist nicht nur für
die Säure-Sendungen verantwortlich, sondern soll auch Feuer gelegt
oder versucht haben, diese legen zu lassen, um Versicherungssummen zu
kassieren. Zudem habe er einer Frau mit dem Versprechen, sie zu
heiraten, mehr als 327.000 Euro herausgelockt. Das Geld muss er ihr
in den kommenden eineinhalb Jahren überweisen. Der 49-Jährige stritt
einzig ab, sein eigenes Haus angezündet zu haben.
Drohung.
Zudem soll er einen Bayern mit der Drohung, dass er ihm ansonsten
Russen schicke, dazu veranlasst haben, die Pakete zu versenden.
Weiters hätte der Deutsche - er wird gesondert verfolgt - bei einer
weiteren Person 100.000 Euro unter Gewaltanwendung eintreiben sollen.
Rechtskräftig.
Der Angeklagte nahm das Urteil, ohne zu zögern, an. Es ist demnach
bereits rechtskräftig. Die Betroffenen schlossen sich dem Verfahren
als Privatbeteiligte nicht an.













