Bauer darf am Ortsrand keinen Stall errichten
Land will Agrarparks schaffen, verweigert Eierbauern aber seit vier Jahren den Wunsch nach Bau eines neuen Stalles außerhalb des Ortes.

Foto © APA/GambariniNach dem Verbot der Käftighaltung, das in Kraft getreten ist, stellen viele Bauern ihre Geflügelzucht auf Freilandhaltung um
Im Rahmen der Novelle des Gemeindeplanungsgesetzes überlegt das Land die Schaffung von Agrarparks, um die Intensiv-Tierhaltung aus den Dörfern zu verbannen (die Kleine Zeitung berichtete). Kurioserweise verweigert man einem Eierproduzenten in St. Georgen am Sandhof bei Klagenfurt jedoch seit vier Jahren genau einen ähnlichen Wunsch: die Errichtung eines neuen Freilandstalles für Legehennen rund einen halben Kilometer vom Bauernhof entfernt außerhalb des Ortskerns.
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Bodenhaltung.
"Wir haben bereits 1992 von Käfighaltung auf Bodenhaltung umgestellt", erzählt Bäuerin Barbara Wakonig. Wenige Jahre später wollte sie mit ihrem Mann Christian noch einmal investieren und außerhalb des Ortes einen Freilandstall errichten. "Derzeit halten wir 12.000 Hennen. Dann könnten wir auf 18.000 Tiere aufstocken, was auch wirtschaftlicher wäre." Während die Gemeinde Klagenfurt eine Genehmigung erteilt hat, lehnt das Land ab - und zwar genau jene Abteilung, die Agrarparks für erstrebenswert hält. "Es heißt, dass der Platz, an dem wir den Freilandstall errichten wollen, als Grünbereich vorgesehen ist", erklärt Christian Wakonig.
Agrarparks.
Von weit vom Hof entfernten Agrarparks hält der Bauer wenig. "Ich bin oft mitten in der Nacht im Stall. Außerdem wird Intensiv-Tierhaltung dann noch intensiver. Das ist problematisch wegen der Übertragung von Krankheiten."











