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Zuletzt aktualisiert: 29.02.2008 um 05:10 Uhr

Wahnsinn nach OP: Hoden schrumpfte

35.000 Euro Schmerzensgeld für 50-jährigen Kärntner. Nach einer umstrittenen Unterleibs-Operation musste ihm ein Hoden entfernt werden.

Dieser Rechtsstreit war unter der Gürtellinie - im wahrsten Sinne des Wortes: Ein dreifacher Familienvater (50) forderte nach einer Unterleibs-Operation am LKH Klagenfurt Schadensersatz. Gestern kam es überraschend zu einer Einigung. "Bei meinem Mandanten wurde versehentlich eine Vene durchtrennt, dadurch ist die Blutzufuhr zu einem Hoden abgeschnitten", sagt Anwalt Hans Gradischnig. "Die Folge war eine Rückbildung des Geschlechtsteiles", so der Anwalt. "Die Hoden wurden kleiner. Mittlerweile musste einer ganz entfernt werden und der zweite ist nur noch eine Wölbung." Geschlechtsverkehr sei nicht mehr möglich. "Eine Katastrophe für meinen Mandanten, einen erst 50-jährigen Mann."

Vergleich. Nach einer Prozessrunde gegen das Krankenhaus kam es nun zu einem Vergleich: Der Kärntner bekam 35.000 Euro Schmerzensgeld. Ursprünglich musste er wegen eines Prostatakarzinoms ins Spital. "Er wurde über das Risiko aufgeklärt, dass Erektionsstörungen eine typische Folge dieses Eingriffs sind. Aber mit der Rückbildung der Hoden musste er nicht rechnen", so Gradischnig. Das Problem sei, dass der Mann im Zuge der Prostata-OP auch gleich wegen eines Leistenbruchs operiert wurde. Gradischnig: "Laut Gutachter hätte man die beiden Eingriffe nicht verbinden dürfen." Als Therapie müsse sein Mandant nun weibliche Hormone nehmen. "Er ist gestraft."

Kein Behandlungsfehler. Ernst Maiditsch, der Anwalt des LKH Klagenfurts sagt: "Das Wichtigste war, dass dem Patienten das Karzinom entfernt wurde und dass dieses nicht weiter wachsen konnte." Es habe keinen Behandlungsfehler gegeben.

Komplikationen. "Aber es traten Komplikationen auf." Wegen der tragischen Situation und aus Rücksicht auf den Patienten habe sich das Spital zu der Pauschalabgeltung von 35.000 Euro entschlossen.

MANUELA KALSER

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