Pflege: Steirische Gewerkschaft der Privatangestellten befürchtet "massiven Verdrängungswettbewerb"
In Österreich wären rund 70.000 Beschäftigte von neuer Berufsgruppe der Personenbetreuer betroffen.
Nachdem diese Woche Vertreter der steirischen Mobilen
Pflegedienste sowie die Arbeiterkammer Kritik geübt hatten, meldete
sich nun auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) zu Wort
gegen die von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) vorgeschlagene
Gesetzesnovelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG). Es
würde ein "massiver Verdrängungswettbewerb" in diesem Marktsegment
durch den Entwurf einsetzen, so Klaus Zenz,
Wirtschaftsbereich-Vorsitzender der GPA. In Österreich wären rund
70.000 Beschäftigte davon betroffen.
Neue Berufsgruppe.
Es würde eine neue Berufsgruppe, die "sogar gesetzlich verankert"
werde, geschaffen, so Zenz: "Die Grundvoraussetzung für diese
Berufsgruppe hinsichtlich Ausbildung ist Null." Und das obwohl die
Personenbetreuer im Gegensatz zu den Heim- und Pflegehelfern alles
machen dürften. Angefangen bei der Hilfe der Nahrungsaufnahme über
das Wechseln von Verbänden hin zu subkutanen Injektionen. "Würde die
Heimhilfe das machen, was der Personenbetreuer in Zukunft darf, geht
die Heimhelfe dafür ins Gefängnis", so Beatrix Eiletz, Betriebsrätin
der Volkshilfe. Ausgebildete Heimhilfen müssten jetzt, wo die
Ausbildung auf 400 Stunden angehoben werden soll, auch eine
nochmalige Schulung von jeweils 44 Stunden Theorie und 40 Stunden
Praktikum nachmachen.
Sozialbetreuungsberufe-Gesetz verabschiedet.
Erst vergangenes Jahr wurde ein Sozialbetreuungsberufe Gesetz
verabschiedet, welches seit 1. Jänner 2008 in der Steiermark gültig
ist. Dieses sehe wesentlich strengere Ausbildungskriterien vor, so
Zenz. "Es macht mich betroffen, dass die Ausbildung so einfach
auszuhebeln ist. Ein normal sterblicher Mensch kann das nicht
verstehen", meinte Hermine Gallaun, Betriebsratsvorsitzende der
Steirischen Volkshilfe. Es sei bedenklich, dass eine Ministerin, die
Medizin studiert hat, so ein Gesetz forciert. Laut Gallaun müsse eine
Ärztin wissen, was das für ein Risiko für den Mitarbeiter und den
Patienten bedeute. Auch sollte geklärt werden, wer dann die Haftung
übernehme - der Arzt, die Schwester, der Helfer oder gar die
Ministerin selbst, stellte Gallaun die Frage in den Raum.











