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Zuletzt aktualisiert: 22.02.2008 um 12:38 Uhr

Pflege: Steirische Gewerkschaft der Privatangestellten befürchtet "massiven Verdrängungswettbewerb"

In Österreich wären rund 70.000 Beschäftigte von neuer Berufsgruppe der Personenbetreuer betroffen.

Nachdem diese Woche Vertreter der steirischen Mobilen Pflegedienste sowie die Arbeiterkammer Kritik geübt hatten, meldete sich nun auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) zu Wort gegen die von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) vorgeschlagene Gesetzesnovelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG). Es würde ein "massiver Verdrängungswettbewerb" in diesem Marktsegment durch den Entwurf einsetzen, so Klaus Zenz, Wirtschaftsbereich-Vorsitzender der GPA. In Österreich wären rund 70.000 Beschäftigte davon betroffen.

Neue Berufsgruppe. Es würde eine neue Berufsgruppe, die "sogar gesetzlich verankert" werde, geschaffen, so Zenz: "Die Grundvoraussetzung für diese Berufsgruppe hinsichtlich Ausbildung ist Null." Und das obwohl die Personenbetreuer im Gegensatz zu den Heim- und Pflegehelfern alles machen dürften. Angefangen bei der Hilfe der Nahrungsaufnahme über das Wechseln von Verbänden hin zu subkutanen Injektionen. "Würde die Heimhilfe das machen, was der Personenbetreuer in Zukunft darf, geht die Heimhelfe dafür ins Gefängnis", so Beatrix Eiletz, Betriebsrätin der Volkshilfe. Ausgebildete Heimhilfen müssten jetzt, wo die Ausbildung auf 400 Stunden angehoben werden soll, auch eine nochmalige Schulung von jeweils 44 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum nachmachen.

Sozialbetreuungsberufe-Gesetz verabschiedet. Erst vergangenes Jahr wurde ein Sozialbetreuungsberufe Gesetz verabschiedet, welches seit 1. Jänner 2008 in der Steiermark gültig ist. Dieses sehe wesentlich strengere Ausbildungskriterien vor, so Zenz. "Es macht mich betroffen, dass die Ausbildung so einfach auszuhebeln ist. Ein normal sterblicher Mensch kann das nicht verstehen", meinte Hermine Gallaun, Betriebsratsvorsitzende der Steirischen Volkshilfe. Es sei bedenklich, dass eine Ministerin, die Medizin studiert hat, so ein Gesetz forciert. Laut Gallaun müsse eine Ärztin wissen, was das für ein Risiko für den Mitarbeiter und den Patienten bedeute. Auch sollte geklärt werden, wer dann die Haftung übernehme - der Arzt, die Schwester, der Helfer oder gar die Ministerin selbst, stellte Gallaun die Frage in den Raum.


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