Eigenen Körper versteigert: Frau nach Sex-Auktion schwanger
Nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts hat eine Frau, die nach einer anonymen Sex-Auktion schwanger geworden ist, ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren.

Foto © APAImmer wieder gibt es im World Wide Web kuriose Auktionen
Das Stuttgarter Landgericht
verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer
Internetseite, in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil dazu,
die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben (Az.: 8 O
357/07).
Mehrmals ersteigert. Geklagt hatte eine Frau, die sich bei einer Sex-Auktion im
Internet gleich mehrmals ersteigern ließ. Laut Gericht hatte sie im
April und Mai 2007 nach solchen Auktionen Sex mit sechs verschiedenen
Männern. Von ihnen kannte sie nur die im Internet üblichen Nicknamen.
Von einem der Männer wurde sie schwanger.
Geheimhaltung. Eigentlich hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den
Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das
Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der
Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der
Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.










