Gutscheine 30 Jahre lang gültig
"Der Umtausch ist reine Gefälligkeit der Geschäftsleute", stellt Peter Kiesswetter, Konsumentschützer der Arbeiterkammer, klar. Aber er beruhigt: "Die meisten Geschäftsleute kommen dem Kunden entgegen." Viele Geschäfte erstatten dem Kunden auch das bezahlte Geld zurück. Wirklich abgesichert hat sich das Recht auf Umtausch nur, wer sich auf dem Kassazettel einen entsprechenden Vermerk verzeichnen ließ. Und im Schlussverkauf gilt: "Die Ware hat immer den Wert, um den sie ursprünglich erstanden wurde."
30 Jahre. In puncto Gutscheine rät Kiesswetter dazu, diese möglichst bald einzulösen. "So kann man Verluste durch die Inflation vermeiden." Die meisten der wertvollen Papierscheine haben ein Verfallsdatum, bis zu dem die Leistung oder Ware erhalten werden kann. "Unabhängig davon bleibt der Wert eines Gutscheines aber 30 Jahre lang bestehen", betont der Konsumentenschützer. "So lange kann man auch den entrichteten Betrag zurückverlangen." Die einzige Ausnahme ist hier: Die Firma geht in der Zwischenzeit in Insolvenz.
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