Große Terrorgefahr in Deutschland: Verfassungsschutz warnt
Der Leiter der Behörde spricht sich für die Einführung der Online-Durchsuchung aus. Österreich prüft bereits die Umsetzung.

Foto © APAMohamed El Hajdib misslang ein Anschlag im Juli 2007
Angesichts der Terrorgefahr in
Deutschland hat sich der Präsident des deutschen Bundesamtes für
Verfassungsschutz eindringlich für eine rasche Einführung der
heimlichen Online-Durchsuchung ausgesprochen. "Gerade als
Nachrichtendienst brauchen wir die Möglichkeit, das Verhalten von
Verdächtigen im Internet zu beobachten. Dieser Bedarf wird weiter
steigen", sagte Heinz Fromm in einem Interview der Nachrichtenagentur
AP.
Internet als Plattform.
Terroristen nutzten zunehmend das Internet, um miteinander zu
kommunizieren und Anschläge vorzubereiten, sagte der Behördenchef.
Eine Beschränkung auf den Einsatz klassischer Instrumente wie
Telefonüberwachung, Briefkontrolle und Observation wäre demnach ein
Rückschritt. Fromm zeigte sich auch offen für einen Richtervorbehalt:
Bereits jetzt würden Anträge für Telekommunikationsüberwachung von
unabhängigen und weisungsfreien Kommissionen des Deutschen
Bundestages und der Landtage überprüft.
Terrorgefahr.
Der deutsche Verfassungsschutz sieht nach eigenen Angaben weiter
eine große Terrorgefahr in Bundesrepublik. Dies hätten Verhaftungen
im Sauerland (Nordrhein-Westfalen) im September deutlich gemacht. Die
Festnahmen vereitelten Bombenanschläge auf US-Einrichtungen in
Deutschland. "Dabei hat sich bestätigt, dass wir es zunehmend auch
mit Personen zu tun haben, die in Deutschland aufgewachsen sind, hier
radikalisiert und rekrutiert wurden", sagte Fromm.
Online-Durchsuchung.
Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit
der heimlichen Online-Durchsuchung. Dabei geht es um das
Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung,
die für Frühling erwartet wird, hat aber auch Auswirkungen auf eine
geplante Regelung auf Bundesebene.
Österreich als Vorreiter.
In Österreich hat der Ministerrat am 17. Oktober bereits eine
Grundsatz-Vereinbarung beschlossen, wonach die Online-Durchsuchung
von E-Mails, Chats und Internet-Telefonaten bei "dringendem Verdacht"
auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen möglich sein soll.
Dies allerdings nur mit richterlicher Genehmigung, nachträglicher
Verständigung aller Betroffenen und Beschwerdemöglichkeiten. Unter
der Federführung des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk prüft
nun eine interministerielle Arbeitsgruppe bis Ende Februar 2008 die
Voraussetzungen für die Umsetzung der Online-Fahndung.











