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Zuletzt aktualisiert: 25.12.2007 um 14:44 Uhr

Große Terrorgefahr in Deutschland: Verfassungsschutz warnt

Der Leiter der Behörde spricht sich für die Einführung der Online-Durchsuchung aus. Österreich prüft bereits die Umsetzung.

Mohamed El Hajdib misslang ein Anschlag im Juli 2007

Foto © APAMohamed El Hajdib misslang ein Anschlag im Juli 2007

Angesichts der Terrorgefahr in Deutschland hat sich der Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz eindringlich für eine rasche Einführung der heimlichen Online-Durchsuchung ausgesprochen. "Gerade als Nachrichtendienst brauchen wir die Möglichkeit, das Verhalten von Verdächtigen im Internet zu beobachten. Dieser Bedarf wird weiter steigen", sagte Heinz Fromm in einem Interview der Nachrichtenagentur AP.

Internet als Plattform. Terroristen nutzten zunehmend das Internet, um miteinander zu kommunizieren und Anschläge vorzubereiten, sagte der Behördenchef. Eine Beschränkung auf den Einsatz klassischer Instrumente wie Telefonüberwachung, Briefkontrolle und Observation wäre demnach ein Rückschritt. Fromm zeigte sich auch offen für einen Richtervorbehalt: Bereits jetzt würden Anträge für Telekommunikationsüberwachung von unabhängigen und weisungsfreien Kommissionen des Deutschen Bundestages und der Landtage überprüft.

Terrorgefahr. Der deutsche Verfassungsschutz sieht nach eigenen Angaben weiter eine große Terrorgefahr in Bundesrepublik. Dies hätten Verhaftungen im Sauerland (Nordrhein-Westfalen) im September deutlich gemacht. Die Festnahmen vereitelten Bombenanschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland. "Dabei hat sich bestätigt, dass wir es zunehmend auch mit Personen zu tun haben, die in Deutschland aufgewachsen sind, hier radikalisiert und rekrutiert wurden", sagte Fromm.

Online-Durchsuchung. Derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der heimlichen Online-Durchsuchung. Dabei geht es um das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung, die für Frühling erwartet wird, hat aber auch Auswirkungen auf eine geplante Regelung auf Bundesebene.

Österreich als Vorreiter. In Österreich hat der Ministerrat am 17. Oktober bereits eine Grundsatz-Vereinbarung beschlossen, wonach die Online-Durchsuchung von E-Mails, Chats und Internet-Telefonaten bei "dringendem Verdacht" auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen möglich sein soll. Dies allerdings nur mit richterlicher Genehmigung, nachträglicher Verständigung aller Betroffenen und Beschwerdemöglichkeiten. Unter der Federführung des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk prüft nun eine interministerielle Arbeitsgruppe bis Ende Februar 2008 die Voraussetzungen für die Umsetzung der Online-Fahndung.


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