Rasender Rentner pocht auf Gewohnheitsrecht
Seit 1943 fahre der Deutsche so schnell, wie er wolle, deshalb sehe er nicht ein, warum er Strafe zahlen soll.

Foto © APAOb vor Gericht auch das Gewohnheitsrecht gilt, sei dahingestellt
Ein rasender Rentner hat sich auf einer
deutschen Autobahn vergeblich auf sein Gewohnheitsrecht berufen. Er
fahre dort schon seit 1943 so schnell wie er wolle, erklärte der
82-Jährige einer Polizei-Streife am Frankfurter Kreuz. Ein Tempolimit
habe er dort noch nie bemerkt.
Strafen über Strafen.
Gleichwohl lag der Pensionist mit 171 km/h deutlich über dem
erlaubten Tempo 100. Das brachte ihm 375 Euro Bußgeld, vier Punkte in
der deutschen Verkehrssünderkartei in Flensburg und drei Monate
Fahrverbot ein. Auch bei seiner weiteren Fahrt habe sich der schnelle
Senior nicht sonderlich um die Geschwindigkeitsbegrenzungen
gekümmert, berichtete die Polizei am Montag.










