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Zuletzt aktualisiert: 17.12.2007 um 18:21 Uhr

Rasender Rentner pocht auf Gewohnheitsrecht

Seit 1943 fahre der Deutsche so schnell, wie er wolle, deshalb sehe er nicht ein, warum er Strafe zahlen soll.

Ob vor Gericht auch das Gewohnheitsrecht gilt, sei dahingestellt

Foto © APAOb vor Gericht auch das Gewohnheitsrecht gilt, sei dahingestellt

Ein rasender Rentner hat sich auf einer deutschen Autobahn vergeblich auf sein Gewohnheitsrecht berufen. Er fahre dort schon seit 1943 so schnell wie er wolle, erklärte der 82-Jährige einer Polizei-Streife am Frankfurter Kreuz. Ein Tempolimit habe er dort noch nie bemerkt.

Strafen über Strafen. Gleichwohl lag der Pensionist mit 171 km/h deutlich über dem erlaubten Tempo 100. Das brachte ihm 375 Euro Bußgeld, vier Punkte in der deutschen Verkehrssünderkartei in Flensburg und drei Monate Fahrverbot ein. Auch bei seiner weiteren Fahrt habe sich der schnelle Senior nicht sonderlich um die Geschwindigkeitsbegrenzungen gekümmert, berichtete die Polizei am Montag.


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