Aus Narkose erwacht: 7500 Euro
Nun bekam auch das zweite Kärntner Narkose-Opfer eine Entschädigung.
Ein langwieriges Gerichtsverfahren ist nach dreieinhalb Jahren zu Ende: Einer Kärntnerin (39) wurden am Landesgericht Klagenfurt 7500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Frau war - wie berichtet - während einer Unterleibsoperation im Landeskrankenhaus Klagenfurt aus der Narkose erwacht.
Kein Kunstfehler. Doch sie konnte die Ärzte nicht auf ihre Situation aufmerksam machen. Die Frau sagt: "Ich litt Höllenqualen." Jetzt entschied das Gericht: Die Ärzte haben keinen Kunstfehler gemacht. Die Patientin sei lediglich mangelhaft aufgeklärt worden. Das Risiko einer "interoperativen Wachheit" sei bei einer Vollnarkose in ganz geringem Maß gegeben, so die Gutachter. Dem Krankenhaus steht noch die außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof offen.
Unterleibsoperationen. Das erinnert an einen ähnlichen Fall, der 2004 für Schlagzeilen sorgte: Damals wurden einer Kärntnerin (56) 15.000 Euro zugesprochen. Bei ihr meinte der Gutachter: Sie sei bei ihrer Unterleibsoperationen nicht voll bei Bewusstsein gewesen, aber kurz in "einer Art Wachzustand". Körperliche Schmerzen hätte sie dabei keine empfinden können, sie sei jedoch seelisch beeinträchigt worden.










