Kindesmisshandlungen: "Nicht jeder Fall ist so eindeutig"
Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Gewalt, überforderte Mütter und Väter: Derzeit leben rund 2000 steirische Kinder zu ihrem eigenen Schutz nicht mehr bei den leiblichen Eltern.

Foto © APALeidtragende sind die Kinder
Nicht jede Form von Gewalt hinterlässt sichtbare Spuren. Nur im Fall des zehnjährigen Buben waren sie deutlich zu sehen, die blaue Flecken im Gesicht, auch der Rücken war übersät mit Hämatomen. Die Schulleiterin verständigte das Jugendamt, zwei Sozialarbeiterinnen und eine Ärztin kamen in die Schule, der Bub wurde untersucht, die Eltern wurden verständigt. Zur genaueren Abklärung wurde der Schüler schließlich ins LKH gebracht. Und ist auch dort verblieben.
Einer von 15 Fällen, in denen im heurigen Jahr vom Grazer Jugendamt ein Ausfolgeverbot an die Eltern erlassen wurde.
Aus der Praxis. "Leider ist nicht jeder Fall so eindeutig wie dieser", erklärt Helmut Sixt, Fachbereichs- und Sozialraumleiter im Grazer Jugendamt. Viel öfter sind Sozialarbeiter mit Fällen konfrontiert, wo sich die Gewalt nicht mit Schrammen, Beulen oder blauen Flecken zeigt. "Vor allem sexuelle oder psychische Gewalt hinterlässt kaum sofort sichtbare Spuren", berichtet Sixt aus der Praxis. Immer wieder eine leichtere Verletzung, nicht besonders auffällig: Hat sich das Kind beim Spielen verletzt? Oder wurde es misshandelt? "Das sind die Fälle, die auch routinierte Sozialarbeiter Bauchweh bereiten, wo es schwierig ist, die richtige Entscheidung zu treffen. Muss das Kind sofort abgenommen werden oder bleibt doch Zeit für eine genaue Abklärung?"
Schweigen. Die Opfer selbst schweigen meistens. "Kinder reden selten freiwillig über Gewalt, die ihnen angetan wurde." Oder sind noch zu klein und können noch nicht erzählen, was ihnen zugefügt wurde. Wie der 17 Monate alte Luca, der Anfang November die Folgen einer schweren Misshandlung nicht überlebte.
Gefahr im Verzug. "In der Steiermark leben derzeit 2022 Kinder und Jugendliche nicht bei ihren leiblichen Eltern, sind entweder in Heimen, betreuten Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern untergebracht", zitiert Sebastian Binder von der Fachabteilung 11 B des Landes Steiermark die aktuellsten Zahlen. In 83 Fällen argumentierte das Jugendamt 2006 die Kindesabnahme mit Gefahr in Verzug. "Eine Maßnahme, die dann zum Zug kommt, wenn es eindeutige Hinweise auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung gibt", nennt Angelika Schaunig, Leiterin der Jugendwohlfahrtsreferates des Landes, dazu Beispiele.
Problem lösen. Eine Abnahme geht aber auch beim Kind immer mit einer Traumatisierung einher. "Daher ist Fremdunterbringung ist nicht immer die Lösung", betont Irmgard Leber, leitende Sozialarbeiterin des Landes. Nach einer Abnahme ist das Jugendamt bemüht, das Problem mit den Eltern zu lösen: "Unser Ziel ist immer eine Rückführung in die Familie."









