Angeschmiert: Kernöl machte Kundin krank
Händler vor Gericht. Laut Anklage verkaufte er gesundheitsschädliches Öl. Das Lebensmittel wurde als Kärntner Produkt vermarktet, kam aber aus der Steiermark.
Harte Kost: Ein Kärntner Kaufmann musste am Dienstag vor Gericht, weil in seinem Kernöl krebserregende Stoffe festgestellt wurden. Laut Strafantrag enthielt das Kürbiskernöl zu viel des krebserregenden Kohlenwasserstoffs Benzo(a)pyren.
Grenzwert überschritten. "Ich habe das Kernöl selbst gegessen, sogar meinen Kindern habe ich davon gegeben. Ich bin unschuldig", sagte der Betroffene. Er hätte das Öl von einem steirischen Händler bezogen. Die Kerne seien in einer steirischen Mühle gepresst worden. "Da muss der Fehler passiert sein. Ich habe das Öl nur verkauft. Ich kann nichts dafür, dass der Benzo(a)pyren-Grenzwert überschritten wurde. Oder glauben Sie, ich hätte sonst meinen Kinder davon gegeben?", fragt der Händler die Richterin. Doch es gibt noch andere offene Fragen. "Wann haben Sie das Kernöl gekauft?", fragt Richterin Margret Wenger den Händler. Antwort: "Im Jahr 2004."
"Und mit welchem Haltbarkeitsdatum haben sie die Kernöl-Flasche versehen?" Antwort: "Dezember 2007."
Lebensmittelvergiftung. Na Mahlzeit! Staunen im Gerichtssaal. "Kernöl hält bis zu fünf Jahre", antwortet der Mann. "Es ist erst verdorben, wenn es ranzig ist." Einer Kundin schlug das Öl trotzdem auf den Magen. Sie hat es auf einem Messestand des Mannes gekauft. "Danach lagerte die Ölflasche sechs Monate in meinem Kühlschrank", sagt die Frau. Heuer im April machte sie sich einen Salat mit dem Öl. Danach hatte sie den Salat. "Ich bekam Kreislaufprobleme, Durchfall und eine Lebensmittelvergiftung." Sie gab das Öl der Lebensmittel-Untersuchungsanstalt: Dort wurde der erhöhte Benzo(a)pyren-Wert festgestellt. Und sämtliche Kernöl-Flaschen im Betrieb des Mannes wurden beschlagnahmt.
G'Salzene Argumente. Der Händler sagt zu seiner Kundin: "Man kann Kernöl nicht sechs Monate im Kühlschrank lassen. Sie haben die Flasche unsachgemäß gelagert. Deshalb wurden sie krank." Noch eine heikle Frage drängt sich auf. Warum stand auf der Etikette des Öls "zu 100 Prozent reines Kärntner Kürbiskernöl" wenn alles aus der Steiermark stammt? "Ich finde, Kärntner Kernöl darf aus der Steiermark kommen", sagt der Mann. Denn im so genannten steirischen Öl sei auch oft burgenländisches drin. G'salzene Argumente. Was es mit Falschbezeichnung tatsächlich auf sich hat, wird derzeit in einem Parallel-Verfahren auf der Bezirkshauptmannschaft geklärt. Der Prozess gestern am Bezirksgericht musste zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt werden.
MANUELA KALSER
Features
Recht pikant
Entschädigung. Wegen in Verkehr bringens gesundheitsschädigender Lebensmittel ist der Kärntner angeklagt. Die Kundin will 1200 Euro Schmerzensgeld.
Benzo(a)pyren entsteht, wenn Lebensmittel in Kontakt mit Feuer oder Rauchgas kommen, etwa wenn Kerne geröstet und gepresst werden.











