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Zuletzt aktualisiert: 21.11.2007 um 15:28 Uhr

Tötungsdelikte durch Intimpartner geschehen nicht aus heiterem Himmel

Warnzeichen wie Selbstmorddrohungen, Testament verfassen oder Gegenstände verschenken müssen ernst genommen werden.

Foto © APA

"Tötungsdelikte und schwere Delikte durch den Intimpartner "geschehen nicht aus heiterem Himmel, sondern es gibt Warnzeichen", stellte am Mittwoch der deutsche Kriminalpsychologe Jens Hoffmann bei einem Pressegespräch in der Mozartstadt fest. Dabei gebe es nicht nur um physische Gewalt, sondern auch um psychische. Als Beispiele nannte Hoffmann unter anderem Selbstmorddrohungen, um den Partner daran zu hindern, ihn zu verlassen oder ein Testament schreiben und Gegenstände verschenken.

Zusammenarbeit wichtig. Man müsse diese Signale ernst nehmen und die Sache kompetent einschätzen. Wichtig sei eine Zusammenarbeit zwischen Betroffenen, Interventionsstellen, Frauen und der Polizei, so der deutsche Experte. Außerdem müsse es eine "Täterarbeit" geben. Morddrohungen müssten ernst genommen werden, und familiäre Gewalt dürfe nicht bagatellisiert werden.

Zwei Morde monatlich. Im Schnitt werden in Österreich monatlich mindestens zwei Morde in Familien verübt. 2004 waren 133 von 184 Tötungsdelikten im Familienkreis, erläuterte Renee Mader, Opferschutzexpertin und Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums/Interventionsstelle Salzburg. Gewalt werde hauptsächlich von Männern ausgeübt, und Frauen wären die Hauptbetroffenen. Viele der Taten wären Gewaltübergriffe bis hin zu Morddrohungen und versuchten Tötungen. Mader schätzt die Dunkelziffer aber "bedeutend höher", "jede dritte bis vierte Frau hat Gewalt schon einmal erlebt". "Gewaltübergriffe müssen gesellschaftlich geahndet werden."

Warnsignale erkennen. Warnsignale müssten erkannt und potenziell negativen Entwicklungen entgegengesteuert werden, so dass es gar nicht gar nicht zu einer eventuell tödlichen Eskalation komme, so Mader. Wesentlich sei hier das Zusammenspiel von Polizei, Gerichten, Strafjustiz und Opferschutzeinrichtungen. Auch Stützung und Verhaltensberatung von betroffenen Frauen kämen hier eine Schlüsselrolle zu.

Rückschritt im Opferschutz. Die gut eingespielte Praxis, dass die Interventionsstellen jede polizeiliche Wegweisung oder bzw. Betretungsverbot innerhalb von 24 Stunden erhalten und damit aktiv werden könnten, werde nun durch einen mit 1. November 2007 in Kraft getretenen Erlass des Innenministeriums unterlaufen, kritisierte Mader. "Sich auf den Datenschutz berufend werden die Informationsstellen nur mehr spärlich informiert, wodurch die Sicherheit der Opfer aufs Spiel gesetzt wird. Österreich - ehemals Vorreiter im europäischen Raum durch das Gewaltschutzgesetz und die darin festgeschriebene Vernetzung - macht damit im Opferschutz einen großen Rückschritt", stellte die Geschäftsführerin fest.


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