Tötungsdelikte durch Intimpartner geschehen nicht aus heiterem Himmel
Warnzeichen wie Selbstmorddrohungen, Testament verfassen oder Gegenstände verschenken müssen ernst genommen werden.

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"Tötungsdelikte und schwere Delikte durch den
Intimpartner "geschehen nicht aus heiterem Himmel, sondern es gibt
Warnzeichen", stellte am Mittwoch der deutsche Kriminalpsychologe
Jens Hoffmann bei einem Pressegespräch in der Mozartstadt fest. Dabei
gebe es nicht nur um physische Gewalt, sondern auch um psychische.
Als Beispiele nannte Hoffmann unter anderem Selbstmorddrohungen, um
den Partner daran zu hindern, ihn zu verlassen oder ein Testament
schreiben und Gegenstände verschenken.
Zusammenarbeit wichtig. Man müsse diese Signale ernst nehmen und die Sache kompetent
einschätzen. Wichtig sei eine Zusammenarbeit zwischen Betroffenen,
Interventionsstellen, Frauen und der Polizei, so der deutsche
Experte. Außerdem müsse es eine "Täterarbeit" geben. Morddrohungen
müssten ernst genommen werden, und familiäre Gewalt dürfe nicht
bagatellisiert werden.
Zwei Morde monatlich. Im Schnitt werden in Österreich monatlich mindestens zwei Morde in
Familien verübt. 2004 waren 133 von 184 Tötungsdelikten im
Familienkreis, erläuterte Renee Mader, Opferschutzexpertin und
Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums/Interventionsstelle
Salzburg. Gewalt werde hauptsächlich von Männern ausgeübt, und Frauen
wären die Hauptbetroffenen. Viele der Taten wären Gewaltübergriffe
bis hin zu Morddrohungen und versuchten Tötungen. Mader schätzt die
Dunkelziffer aber "bedeutend höher", "jede dritte bis vierte Frau hat
Gewalt schon einmal erlebt". "Gewaltübergriffe müssen
gesellschaftlich geahndet werden."
Warnsignale erkennen. Warnsignale müssten erkannt und potenziell negativen Entwicklungen
entgegengesteuert werden, so dass es gar nicht gar nicht zu einer
eventuell tödlichen Eskalation komme, so Mader. Wesentlich sei hier
das Zusammenspiel von Polizei, Gerichten, Strafjustiz und
Opferschutzeinrichtungen. Auch Stützung und Verhaltensberatung von
betroffenen Frauen kämen hier eine Schlüsselrolle zu.
Rückschritt im Opferschutz. Die gut eingespielte Praxis, dass die Interventionsstellen jede
polizeiliche Wegweisung oder bzw. Betretungsverbot innerhalb von 24
Stunden erhalten und damit aktiv werden könnten, werde nun durch
einen mit 1. November 2007 in Kraft getretenen Erlass des
Innenministeriums unterlaufen, kritisierte Mader. "Sich auf den
Datenschutz berufend werden die Informationsstellen nur mehr spärlich
informiert, wodurch die Sicherheit der Opfer aufs Spiel gesetzt wird.
Österreich - ehemals Vorreiter im europäischen Raum durch das
Gewaltschutzgesetz und die darin festgeschriebene Vernetzung - macht
damit im Opferschutz einen großen Rückschritt", stellte die
Geschäftsführerin fest.









