Tauziehen um die Redefreiheit der Kärntner Natur-Anwälte
Das vom Industriellen Hans Tilly gegen Wilfried Franz angestrengte Verfahren ist ein Präzedenzfall, der das Land zum Handeln zwingt.
Will der Holz-Industrielle Hans Tilly den Widerstand gegen seine Pläne, sich im Naturschutzgebiet Walterskirchen einen repräsentativen Alterssitz zu errichten, mit gerichtlichen Klagen brechen? Diese Frage überschattete Dienstag das Zivilverfahren gegen das Naturschutzbeirats-Mitglied Wilfried Franz (Streitwert: 19.620 Euro!).
Dorn im Auge.
Der Pflanzensoziologe dürfte als einer der profiliertesten Walterskirchen-Kenner Tilly ein besonders großer Dorn im Auge sein - jedenfalls grub man einen drei Jahre und drei Monate zurück liegenden Zeitungsartikel ausgrub, um gegen den Pflanzensoziologen vorgehen zu können.
"Unmoralisches Angebot".
Darin hatte Franz das Angebot des Unternehmers, dem Land zwei Drittel des Naturschutzgebietes im Abtausch gegen die Baugenehmigung zu schenken, als "unmoralisches Angebot" bezeichnet undvon "wilden Schlägerungen" gesprochen und davon, dass 80 Prozent des nutzbares Waldes schon nutzbringend verwertet worden wären.
Amtlich oder privat?
Tilly verlangt die Unterlassung und den Widerruf dieser Äußerungen. Im Hintergrund geht es aber um die Redefreiheit der fünf Kärntner Naturanwälte. Franz habe als Privatperson Stellung bezogen, zumal die Mitglieder ohnehin nur im Beirat selbst ihre Funktion ausüben, argumentiert Tilly-Anwalt Wilhelm Eckhart. Gernot Murko, der Wilfried Franz vertritt, erachtet hingegen den von Tilly eingeschlagenen Rechtsweg als unzulässig, weil Franz als Mitglied des Naturschutzbeirates hoheitlich tätig sei. Der Richter muss nun entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder fortgeführt wird.
"Maulkorb".
Fällt die Entscheidung zugunsten von Tilly aus, käme dies einem "Maulkorb" für die Naturschutzbeiräte gleich. Will das Land dies verhindern, muss man die Tätigkeit der Beiräte im Naturschutzgesetz neu definieren.











