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Zuletzt aktualisiert: 17.11.2007 um 05:00 Uhr

Mieter wurde zum Ausmalen verurteilt

Neues höchstrichterliches Urteil verunsichert Mieter: Kärntner Unternehmen wurde verpflichtet nach dem Ausug, die Maler kommen zu lassen. Nun ist die Verwirrung perfekt.

Ausmalen oder nicht? Ein leidiges Thema ist um eine Facette reicher. Vor einem Jahr hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Mieter nach Ende des Mietvertrages ihre Wohnung nicht ausmalen müssen. Den gewerblichen Vermietern war das gar nicht recht. Nun gibt es ein neues Urteil, das Vermietern wieder Hoffnung macht. Und Mieter verunsichert.

Unbefristeter Vertrag. In konkreten Fall geht es um eine Versicherungs-Gesellschaft (GmbH), die in Klagenfurt eine Wohnung als Büro gemietet hatte. Nach drei Jahren kündigten die Mieter den unbefristeten Vertrag. "Darin stand, dass die Wohnung ausgemalen und mit versiegeltem Parkett zu übergeben ist", sagt Anwalt Georg Schuchlenz.

Ungültige Anmachung? Doch diese Abmachung war aus Sicht der Mieter ungültig: Da es ja mittlerweile die mieterfreundliche OGH-Entscheidung gegen das Ausmalen gab. Folgedessen übergab die Versicherung eine Wohnung mit abgenützten Wänden und Böden. Der Vermieter ließ sich das nicht bieten. Er klagte seine Ex-Mieter auf knapp 5000 Euro fürs Ausmalen und Parkettversiegeln. Und rief mit Anwalt Schuchlenz den OGH an. Der entschied nun: Ja, die Versicherung als Mieter muss die Rechnung fürs Malen und Boden richten übernehmen. "Dadurch hat der Oberste Gerichtshof seinen ursprünglichen Entscheid relativiert", sagt Schuchlenz. "Das neue Urteil ist richtungsweisend." Ob der Mieter eine GmbH ist, wie im aktuellen Fall oder, ob es sich um Otto Normalbürger handelt, sei egal. Schuchlenz: "Unter bestimmten Bedingungen kann der Vermieter das Ausmalen verlangen." Es komme stets auf die Diktion des Vertrages an. Auch Andreas Vonkilch, Mietrechtsexperte der Uni Wien, sieht durch das Urteil zumindest eine neue Möglichkeit für Vermieter, eine Verpflichtung des Mieters zum Ausmalen zu argumentieren, wie er der Presse mitteilte.

Nicht auf Private umlegen. Stephan Kenzian, Jurist der Arbeiterkammer sagt: "Beim neuen Urteil stehen sich zwei Unternehmen gegenüber. Ich finde, das lässt sich nicht auf private Mieter umlegen. "Die Mieter sind ohnehin schon verunsichert. Der jetzige Entscheid bringt wieder Zündstoff in der Frage des Ausmalens. Aber keine Rechts-Sicherheit."

MANUELA KALSER

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