Clownmaler darf als Koch arbeiten
Bekannter Kärntner Künstler wurde aus der U-Haft entlassen. Die Anklagebehörde hat gegen die Enthaftung Beschwerde erhoben.
Weil er Wohnung und Job hat, wurde der Kärntner Clownmaler am Dienstag aus der U-Haft entlassen. Er arbeitet nun als Koch und darf nebenbei Bilder ausstellen.
Beschwerde. Die Anklagebehörde hat gegen die Enthaftung Beschwerde erhoben. Demnach könnte er in zwei Wochen wieder verhaftet werden. Er wurde kürzlich wegen Betrugs zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Die Strafe ist nicht rechtskräftig, weil sie der Anklagebehörde zu mild ist.










