Wegen 1,80 Euro musste Gerichtsvollzieher vor Gericht
Unsauberer Arbeitsweise war nicht nachweisbar. Beamter wurde Montag freigesprochen.
"Zunächst möchte ich festhalten, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beschuldigter wie jeder andere", sagt Richter Christian Liebhauser-Karl. Dem Exekutor eines Kärntner Bezirksgerichtes wird eine unsaubere Arbeitsweise vorgeworfen. Einmal soll er einen Versteigerungstermin nicht eingehalten haben. Ein andermal soll er 1,80 Euro zuviel an Spesen verrechnet haben.
Strafantrag.
Der Vorwurf wegen des versäumten Versteigerungs-Termines löst sich bald in Luft auf. "Ich war am Ort der Versteigerung. Nur habe ich niemanden gesehen, der etwas ersteigern wollte," sagt der Justizmitarbeiter. Eine Bieterin war zwar anwesend, aber die Dame dürfte auf der anderen Seite der Firma gewartet haben, die versteigert werden sollte. Und so haben sich der Beamte und die Bieterin vermutlich übersehen. "Das ist nicht zu widerlegen", findet der Richter. Ein andermal soll der Beamte wichtige Urkunden nicht abgegeben haben, heißt es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Schaden für die Republik hält sich in Grenzen.
1,80 Euro.
"Es geht hier um 1,80 Euro", sagt der Verteidiger des Gerichtsvollziehers. Und noch einmal ganz langsam: "1,80 Euro." Für das Abgeben der Urkunden hat der Gerichtsbeamte seinem Arbeitgeber, dem Staat, zusätzliche Weggebühren von 1,80 Euro verrechnet. "Und wegen dieser kleinen Summe gibt es hier so ein großes Verfahren", ist der Verteidiger fassungslos. Auch der Gerichtsvollzieher versteht nicht, warum man mit ihm so hart ins Gericht geht. Zumal niemand beweisen kann, dass er die Urkunden tatsächlich nicht abgegeben hat.
"Schaler Nachgeschmack".
"Das Vertrauen in Personen, die dem Gericht dienen, ist eben etwas ganz besonderes", relativiert der Richter den Grund des Prozesses. Nach zwei Verhandlungsrunden spricht er den Gerichtsvollzieher frei und meint: "Ein schaler Nachgeschmack bleibt."










