London: Polizei wegen Tötung eines Unschuldigen verurteilt
2005 hat die britische Polizei den 27- jährigen Brasilianer De Menezes mit sieben Kopfschüssen getötet. Die ganze Behörde wurde nun zu einer Geldstrafe von 175.000 Pfund (252.744 Euro) verurteilt.

Foto © APA Scotland-Yard-Chef Ian Blair erklärte sein "tiefes Bedauern" über den "tragischen Tod" von Menezes
Gut zwei Jahre nach den tödlichen
Kopfschüssen auf einen unbeteiligten Brasilianer ist die britische
Polizei wegen Verstoßes gegen Sicherheitsvorschriften schuldig
gesprochen worden. Das zuständige Gericht entschied am Donnerstag in
London, dass bei dem Einsatz gegen den 27-jährigen Jean Charles de
Menezes die geltenden Gesetze nicht beachtet wurden. Menezes war am
22. Juli 2005 mit sieben Schüssen in den Kopf getötet worden, als die
Polizei nach den Selbstmordanschlägen in London vom 7. Juli 2005 nach
weiteren mutmaßlichen Selbstmordattentätern fahndete.
Irrtum
Bei der Tötung des Terrorverdächtigen hat es Irrtümer gegeben, es sind jedoch keine Straftaten begangen worden, so die Anwälte.
Geldstrafe.
Einzelnen Polizisten wurde keine individuelle Schuld an dem
chaotischen Vorgehen bei der Verfolgung und Erschießung des
Brasilianers zugewiesen. Die Behörde wurde zu einer Geldstrafe von
175.000 Pfund (252.744 Euro) verurteilt. Allerdings kündigte sie
umgehend an, in Berufung zu gehen. Die Anwälte der Polizei hatten
schon zuvor jede Schuld zurückgewiesen.
Einsatzleiterin unschuldig. Auch die Polizistin Cressida Dick, die den Einsatz gegen Menezes leitete, wurde von dem Gericht für nicht schuldig befunden. Die Fehler wurden demnach bereits bei der Vorbereitung des Einsatzes gemacht. Polizei-Direktor Len Dunvall erklärte, bei dem Einsatz habe es "operationelle und kommunikative Vorgänge" gegeben, die sich "als unangemessen erwiesen". Die Familie Menezes und die brasilianische Regierung hatten sich enttäuscht darüber gezeigt, dass bisher niemand für die Todesschüsse verantwortlich gemacht werden konnte.
Features
Versprechen
Scotland
Yard wird nun seine Praktik bei der Verfolgung von Terrorverdächtigen
über-













