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Zuletzt aktualisiert: 25.10.2007 um 19:05 Uhr

Bankomatensprenger-Prozess: Drei Italiener verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer Bankomatsprenger-Bande lautete das Urteil in Klagenfurt zwei, viereinhalb sowie sechs Jahre unbedingte Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die verhängten Urteile sind nicht rechtskräftig

Foto © AP (Symbolfoto)Die verhängten Urteile sind nicht rechtskräftig

Drei italienische Staatsbürger (29, 37 und 45 Jahre alt), denen von der Staatsanwaltschaft Mitgliedschaft bei der sogenannten Bankomatensprenger-Bande vorgeworfen wird, sind am Donnerstagabend am Landesgericht Klagenfurt zu unbedingten Haftstrafen in der Höhe von zwei, viereinhalb und sechs Jahren verurteilt worden.

Beschuldigt. Ankläger Franz Simmerstatter beschuldigte die Männern, an Bankomat-Sprengungen in Judenburg und Hermagor beteiligt gewesen zu sein. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Vorgeschichte. Die Bankomatensprenger-Bande hatte ab Dezember 2004 in Kärnten, Salzburg und der Steiermark insgesamt sechs Geldautomaten gesprengt und so rund 355.000 Euro erbeutet. Sie ging ging immer nach dem gleichen Muster vor. Zunächst stahlen sie ein leistungsstarkes Auto und die Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs. Danach brachen sie in eine Werkstatt ein, um sich ein Sauerstoff-Gasgemisch zu besorgen, wie es bei Autogen-Schweißarbeiten verwendet wird.

Köpfe der Bande. Die Köpfe der Bande - ein 37-jähriger Italiener und dessen um ein Jahr jüngere Ehefrau - wurden im Mai 2007 in Klagenfurt zu sieben beziehungsweise sechs Jahren Haft verurteilt. Ebenso wie das Pärchen behaupteten die drei aktuell Verurteilten mit den Überfällen nichts zu tun zu haben. Zwei der Angeklagten hatten jedoch in der Nähe der Tatorte DNA-Spuren hinterlassen.

Spuren. Einmal fanden die Ermittler eine Trainingshose, ein anders Mal eine weggeworfene Motorradhaube und Arbeitshandschuhe. "Von meinem Mandanten gibt es keine klaren Spuren, deshalb ist das Urteil hart", erklärte Philipp Tschernitz, Verteidiger des Erstangeklagten im Anschluss an die Verhandlung. Der Schöffensenat unter der Leitung von Richter Oliver Kriz sah die Mittäterschaft aller drei Italiener jedoch als erwiesen an.


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