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Zuletzt aktualisiert: 15.10.2007 um 10:14 Uhr

Das Kleine Glücksspiel vor dem Kadi

Ein Spielsüchtiger fordert vor Gericht von der steirischen Admiral-Gruppe 27.000 Euro an Entschädigung ein. Der Prozess könnte zu einem Erdbeben in der Glücksspiel-Branche führen.

Foto © APA

as wäre das Ende des Kleinen Glücksspiels", ist Johannes Pratl überzeugt. Der Anwalt von der Kanzlei "Kaufmann & Pratl" vertritt Johannes Bieder (Name geändert) vor Gericht und fordert für ihn 27.000 Euro zurück, die Bieder als Spielsüchtiger in Spielautomaten geworfen hat. Auf der Anklagebank sitzt Patricia Polanz, Chefin der "Wett Cafe Betriebsgesellschaft m.b.H", die 46 Wettcafes der Admiral-Kette in der Steiermark betreibt.

Alles belegbar. Den Trumpf, den Pratl ausspielen will: "Wir können belegen, wo unser Klient das Geld verspielt hat. Das ist bisher noch nie gelungen." Durch regelmäßige Behebungen innerhalb weniger Stunden bei ein und demselben Bankomat in unmittelbarer Nähe zu einem Wettcafe sei klar, wo das Geld hingegangen ist.

Schwere Anschuldigungen. Der generelle Vorwurf der Anwälte, die bereits die Casinos Austria in Prozessen in die Knie gezwungen haben, wiegt schwer. Sie behaupten, dass Polanz gegen das Kleine Glücksspiel und damit gegen das Glücksspielmonopol verstößt. Die im Gesetz geregelten 50 Cent Höchsteinsatz würden in der Realität den Mindesteinsatz darstellen. "Und dieser kann nach Belieben des Spielers vervielfacht werden", heißt es in der Anklageschrift. "Meist wird durch einen Multiplikator um neun Euro pro Ausspielung gespielt", sagt Pratl. Dadurch werde auch die Höchstgewinngrenze von 20 Euro um ein Vielfaches überschritten. "Gewinne im Ausmaß von mehreren 1000 Euro pro Ausspielung sind keine Seltenheit."

Über 70.000 Euro verspielt. Der süchtige Bieder ist schleichend in die Spielsucht gerutscht. Der 35-Jährige ist im öffentlichen Dienst tätig, kommt aus geordneten Familienverhältnissen; kurz: Man sieht ihm seine Krankheit Spielsucht nicht an. Insgesamt hat er weit über 70.000 Euro verspielt. Aus prozesstaktischen Gründen werden aber nur die vergangenen drei Jahre eingeklagt - macht 27.000 Euro. Das Geld braucht er für einen Neustart im Leben. Mit einer Therapie versucht er gerade, seine Sucht in den Griff zu bekommen.


Fakten

Im Glücksspielgesetz ist in Paragraph 4 das Kleine Glücksspiel als Ausnahme vom Monopol geregelt. Die Ausspielung ist erlaubt, wenn "die vermögensrechtliche Leistung des Spielers den Betrag oder Gegenwert von 0,50 Euro nicht übersteigt und der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt

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Foto © APA

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Fakten

Dennoch ist diese Ausnahme nur in vier Bundesländern gestattet. Neben der Steiermark, die die höchste Dichte an Geldspielapparaten aufweist, sind dies Wien, Niederösterreich und Kärnten. Das Land Steiermark kassiert pro Automat pro Monat 167,50 Euro, die jeweilige Gemeinde hingegen 300 Euro.

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