Freispruch für Hofrat Geiger rechtskräftig
Der OGH verwarf die Beschwerde. Damit ist der Freispruch des ehemaligen Leiters der Wiener Kriminalpolizei rechtskräftig.

Foto © APAErnst Geiger
Hofrat Ernst Geiger, der über die Sauna-Affäre gestolperte ehemalige Leiter der Wiener Kriminalpolizeilichen Abteilung, ist endgültig rehabilitiert. Der Oberste Gerichtshof verwarf in einer nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Top-Kriminalisten. "Der Freispruch ist somit rechtskräftig", betonte Geigers Verteidiger Manfred Ainedter.
Anklage wegen Amtsmissbrauchs.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2006 gerichtliche Vorerhebungen gegen Geiger in die Wege geleitet und im Juni 2006 Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben. Der Vorwurf: Der 55-jährige Polizeijurist habe dem befreundeten Betreiber einer Rotlicht-Sauna vorab einen Razzia-Termin verraten.
Verurteilung.
Geiger wurde in weiterer Folge zunächst wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Der OGH hob jedoch dieses Urteil aus formalen Gründen auf. Im zweiten Rechtsgang setzte es im März 2008 dann einen bemerkenswerten Freispruch: Das Gericht stellte wörtlich fest, bei den Ermittlungen in der sogenannten Sauna-Affäre hätten Methoden Platz gegriffen, "die eines Rechtsstaats unwürdig sind".
Verdachtsmomente.
So ergab das Beweisverfahren Hinweise, dass die anonyme Anzeige, mit der die Sache ursprünglich ins Rollen gekommen war, möglicherweise von einem Polizeibeamten verfasst wurde und auf einer alten Anzeige beruhte, die gar nicht auf den mit Geiger befreundeten Sauna-Betreiber, sondern dessen Vorgänger gemünzt war. Weiters traten Verdachtsmomente zutage, wonach die richterliche Genehmigung für die Telefonüberwachung, die Geiger letzten Endes den Job kostete, mit einer übertrieben dargestellten Verdachtslage "erschlichen" wurde.
Keine Berechtigung.
Dessen ungeachtet beharrte die Anklagebehörde auf ihrer Anklageschrift und legte gegen den Freispruch Rechtsmittel ein. "Der OGH hat nun allerdings festgestellt, dass diesem keine Berechtigung zukommt", gab Geigers Anwalt am Donnerstagnachmittag im Gespräch mit der APA bekannt.










