Neuregelung bei Kirchenaustritten in Kärnten
Seit 1. Oktober setzt die Katholische Kirche in Kärnten neue Initiativen bei den Kirchenaustritten. Ziel ist das verstärkte Gespräch mit Ausgetretenen.

Foto © APABischof Alois Schwarz wendet sich mit einem persönlichen Schreiben an Personen, die austreten möchten
Folgen. In dem Schreiben wird ebenso auf kirchenrechtliche Folgen des Austrittes und auf die Möglichkeit des Widerrufs dieses Schrittes innerhalb einer dreimonatigen Frist hingewiesen. Wird der Austritt innerhalb dieses Zeitraums widerrufen, wird dieser formlos rückgängig gemacht und nicht in die kirchlichen Bücher eingetragen.











