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Zuletzt aktualisiert: 22.09.2007 um 07:42 Uhr

"Gott" antwortete auf Strafanzeige gegen ihn

Auf die Klage gegen Gott, die ein US-Politiker vor wenigen Tagen stellte, hat der "Angeklagte" in einem Antwortschreiben nun Immunität von irdischer Gerichtsbarkeit geltend gemacht.

Ernie Chambers stellte eine Anklage gegen Gott

Foto © APErnie Chambers stellte eine Anklage gegen Gott

Nach der Strafanzeige gegen Gott im US-Staat Nebraska ist beim zuständigen Bezirksgericht eine Erwiderung eingegangen. Das mit "Gott" unterzeichnete Schreiben sei plötzlich auf seinem Schreibtisch gewesen, sagte am Donnerstag der Justizangestellte John Friend vom Bezirksgericht in Omaha.

Unzufieden

Chambers betonte, er nehme die Strafanzeige ernst, wolle damit aber vor allem die abstrusen Seiten der amerikani-schen Justiz sichtbar machen, in der jeder jeden verklagen könne.

Anschuldigungen. Kläger in dem eigenwilligen Verfahren ist Senator Ernie Chambers vom Parlament in Nebraska. Er beschuldigt Gott, für terroristische Drohungen verantwortlich zu sein, Angst zu verbreiten und "unter Abermillionen von Erdbewohnern Tod, Zerstörung und Terror" verbreitet zu haben. Gott habe Wirbelstürme, Überschwemmungen und Tornados verursacht, erklärte der bekennende Agnostiker - diese Menschen lassen es im Unterschied zu Atheisten offen, ob es Gott gibt oder nicht. Als Ziel der Klage gab Chambers eine Einstweilige Verfügung gegen Gott an.

Immunität. In der dem Gericht jetzt vorliegenden Erwiderung wird geltend gemacht, dass der Beklagte Immunität gegenüber der irdischen Gerichtsbarkeit genieße. Auch wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts bestritten. Doch wenn man Gott für Unterdrückung und Leid verantwortlich mache, werde ein wichtiger Gesichtspunkt missachtet: "Ich habe Mann und Frau mit freiem Willen geschaffen, und neben dem Versprechen eines unsterblichen Lebens ist der freie Wille mein größtes Geschenk für euch." In dem Schreiben werde der Erzengel Michael als Zeuge angeführt, erklärte der Justizangestellte Friend.


Fakten

Neben dem Dokument von unbekannter Herkunft wurde die Akte in dem Fall um eine weitere Erwiderung bereichert, die eine Kanzlei in Texas als Absender angibt. Die Gerichtsbarkeit kann nun ihren Gang gehen.

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