Bergwacht überprüft Schwammerlsucher
Die Kärntner Bergwacht hat die Schwammerlsucher im Visier. Von ca. 400 kontrollierten Personen wurden 10 Prozent Übertretungen gemeldet.

Foto © AP
Jeder zehnte Pilzsammler hält sich nicht an die Pilzverordnung. Die meisten Pilzsammler wurden abgemahnt und über die Bestimmungen informiert. Es gab nur wenige Anzeigen.
Mehr Rechte. Die Bergwacht wurde heuer mit mehr Handhabe ausgestattet. Nun dürfen neben den bisherigen Anhalte- und Festnahmerechten auch Kraftfahrzeuge angehalten und durchsuchen werden.
Neu auch: Die konfiszierten Pilze müssen nicht mehr entsorgt werden. Die Pilze sollen entweder wohltätigen Zwecken zugute kommen oder wieder dem Wald zuzuführen werden.
7.200 Euro.
Laut Pilzverordnung dürfen die Schwammerln noch bis zum 30. September in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr gesammelt werden. Erlaubt sind maximal zwei Kilogramm pro Person und Tag, Pilzverarbeitungs- und Gastronomiebetriebe ausgenommen. Immerhin reicht der Strafrahmen für Übertretungen bis zu 7.200 Euro.











