EU kippt jetzt Gen-Anbauverbot in Oberösterreich
Herber Rückschlag für die Gen-Gegner in Oberösterreich: Der Europäische Gerichtshof hat das oberösterreichische Gentechnik-Anbauverbot jetzt endgültig gekippt.

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Der Europäische Gerichtshof hat das oberösterreichische Gentechnik-Anbauverbot endgültig gekippt. Ein von der Bundesregierung unterstützter Einspruch des Landes gegen die Aufhebung des Anbauverbotes wurde am Donnerstag zurückgewiesen. Damit ist klar, dass das 2002 verhängte Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Oberösterreich nicht in Kraft treten kann.
Sicherheitsnetz.
Für den nun eingetretenen Fall, dass der EuGH das Verbotsgesetz kippt, existiert aber ein Sicherheitsnetz: Das Vorsorgegesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die den Anbau erschweren. Diese Regelung wurde von der EU nicht beanstandet. Als weiteres Schlupfloch könnten pflanzenspezifische "GVO"-freie Zonen sein. Hier soll es bereits positive Signale der EU-Agrarkommissarin Fischer-Boel geben.
Abgewiesen.
Die EU-Kommission hatte das Anbauverbot abgelehnt, wogegen die Landesregierung beim Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage einlegte. Im Oktober 2005 wurde die Berufung in erster Instanz jedoch abgewiesen, unter anderem weil keine neuen wissenschaftlichen Argumente für das Anbauverbot vorgelegt wurden.
Gegen dieses Urteil erhob dann Oberösterreich, unterstützt von der Republik Österreich, Nichtigkeitsbeschwerde. Auch dieses Rechtsmittel wurde nun vom EUGH zurückgewiesen.










