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Zuletzt aktualisiert: 11.09.2007 um 05:10 Uhr

Kärntner Jäger vertrieb Schwammerlsucher

Ein 54-jähriger Jäger soll einen Korb mit Pilzen ausgeleert haben und auf Eierschwammerln herumgehüpft sein.

Einen Korb mit Eierschwammerln soll der Jäger einfach ausgeleert haben

Foto © APA (Symbolfoto)Einen Korb mit Eierschwammerln soll der Jäger einfach ausgeleert haben

"Mein Kollege hat einen totalen Schock gehabt", erinnert sich ein Mann aus Salzburg. Er und sein Bekannter fuhren Richtung Wörthersee, um mit befreundeten Kärntnern auf Schwammerlsuche zu gehen. Und nun treffen sich alle in Klagenfurt vor Gericht wieder. Da wirst ein Schwammerl...

"An Schulter gepackt". Der Salzburger sitzt im Zeugenstand. "Sie müssen sich das so vorstellen", erzählt er der Richterin. "Im Wald war's total ruhig. Wir Schwammerlsucher teilten uns in verschiedene Richtungen auf. Mein Kollege bückte sich gerade nach einem Pilz. Plötzlich pirschte sich ein Jäger heran und packte ihn an der Schulter."

Verjagt. Das allerschlimmste kommt erst. "Der Jäger nahm den Korb, drehte ihn um und warf alle Schwammerln auf den Boden." Danach sei der Waidmann wie ein Wilder auf die Pilze drauf gesprungen. Einen anderen Schwammerlsucher soll es nicht besser ergangen sein. "Der Jäger hat an meinem Korb gerüttelt, bis die Eierschwammerl heraus gefallen sind. Sogar seine Flinte hatte er dabei..." Kurzum: Der Jäger verjagte die Schwammerlsucher. Die Pilzliebhaber schossen scharf zurück und zeigten den Jäger an.

"Wald gehört mir". Der kennt die besagte Schwammerlklauber-Clique schon lange. "Bis auf die Salzburger sind das alles Nachbarn von mir." Und mit denen gebe es dauernd Streit. "Der Wald gehört nämlich mir", sagt der Jäger. "Und die Nachbarn wissen genau, dass in meinem Wald Schwammerl klauben verboten ist. Ich habe ja auch ein Verbotsschild aufgestellt." "Aber als ich die Nachbarn darauf hingewiesen habe, hat mich einer von ihnen mit den Füßen getreten", sagt der Jäger.

"Des Waldes verwiesen". "Und Sie? Haben Sie den Leuten, die Schwammerln weggenommen?", fragt die Richterin. "Nein, ich habe sie nur des Waldes verwiesen."

Im Zweifel freigesprochen. Aussage gegen Aussage. Für eine Verurteilung reicht das nicht. Der Jäger wird im Zweifel freigesprochen.

MANUELA KALSER

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