Zahngold von Toten verkauft - Krematoriumsmitarbeiter frei
"Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist".
Drei Beschäftigte eines Krematoriums in Hof
in Franken haben das Zahngold Toter verkauft - und gehen straffrei
aus. Sie hatten in den vergangenen zwei Jahren in 600 Fällen Zahngold
verbrannter Leichen entnommen und für insgesamt rund 50.000 Euro
verkauft. "Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig
ist", sagte Amtsrichter Klaus Labandowsky am Montag in der
Urteilsbegründung.
Störung der Totenruhe.
Er sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51 und 53 Jahren vom
Vorwurf der Störung der Totenruhe frei; die Stadt Hof hatte sie aber
fristlos entlassen, nachdem die Taten bekanntwurden.
"Unfugcharakter".
Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf eine
Gesetzeslücke hin. Die Verbrennung von Leichen sei ein "kühler und
mechanischer Massenvorgang"; das Zahngold herauszunehmen habe "keinen
beschimpfenden Unfugcharakter". Auch die Verwertung des Zahngoldes
sei nicht strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache und
deswegen liege auch kein Diebstahl vor.
Grauzone.
Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof
Hüftgelenke und andere Metallgegenstände von verbrannten Leichen
verwertete. Strafrechtlich liege der Fall in einer Grauzone, sagte
Labandowsky.











