Sexualstrafrecht: Täterdatei und Berufsverbot kommt
Justizministerin Berger und Innenminister Platter bekennen sich zu einer Einrichtung einer Täterdatei ebenso wie zu Berufsverboten und möglichen Strafverschärfungen.

Foto © APAJustizministerin Maria Berger
Justizministerin Maria Berger (S) und Innenminister Günther Platter (V) sind sich in der Ministerratssitzung am Freitag bezüglich der geplanten Sexualstraftäterdatei doch noch näher gekommen. Sie haben gemeinsam eine Punktation formuliert, in der eine Grundsatzeinigung zu den strittigen Punkten enthalten ist. Darin bekennen sie sich zu einer Einrichtung einer Täterdatei ebenso wie zu Berufsverboten und möglichen Strafverschärfungen. Ein konkreter Gesetzesbeschluss wird für 23. Jänner angepeilt.
Traurige Statistik
Seit 2001 wurden in Österreich 24.390 Sexualdelikte zur Anzeige gebracht, im ersten Halbjahr 2007 waren es 2.930. 75 Prozent der Straftäter stammen aus Österreich, der Rest aus den Ausland.
Berufsverbot.
In der Punktation heißt es, im Strafgesetzbuch soll die
Möglichkeit geschaffen werden, dass das Gericht ein Berufsverbot
ausspricht, "also einem Sexualstraftäter wegen eines drohenden
Gelegenheitsverhältnisses die Ausübung einer konkreten Beschäftigung
untersagt". Unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere im Hinblick
auf besonders schwere Delikte soll das Gericht sogar verpflichtet
werden, ein solches Berufsverbot zu verhängen. Das Gericht soll
weiters über die Verlängerung der Tilgungsfrist und über die
Ausweitung des Kreises von Einrichtungen, die aus dem Strafregister
wegen einer Sexualstraftat Auskunft erhalten, entscheiden. Bei
besonderer Gefährlichkeit ist die Verlängerung der Tilgungsfrist
verpflichtend, heißt es in dem Papier.
Strafen.
In einem dritten Punkt der Punktation bekennen sich die Minister
zu einer möglichen Verschärfung der Strafen, soweit eine derzeit
laufende Evaluierung ergibt, dass die derzeit ausgesprochenen Strafen
dem "kriminellen Unrecht" nicht vollauf gerecht würden.
Features
Beschlossen, oder nicht?
Sexualstraftäterdatei
Der Gesetzesbeschluss für die im Regierungsprogramm angekündigte
Sexualstraf-
täterdatei soll bis Ende Jänner geplant sein. Wegen
Vergewaltigung, Zuhälterei, Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie
rechts-
kräftig Verurteilte sollen in der Datenbank mit Name
Aufenthaltsort und Geburtsdatum erfasst werden,so die Idee von Innenminister Günther Platter.
Foto

In der Datei wird auch die DNA gespeichertFoto © APA
Die Opfer
Opfer sind vor allem Frauen und Kinder. In einem Jahr sind im Durchschnitt 76 Kinder unter sechs Jahren sowie 614 unter 14-Jährige von Sexualstraftaten betroffen. Seit 2001 gab es 1.655 Anzeigen im Bereich Kinderpornografie. Im vergangen Jahr wurden 240 Fälle von der Exekutive aufgenommen, in diesem Jahr gab es bereits 347 Anzeigen.












