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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2007 um 17:37 Uhr

Geldstrafe für Alkolenker

3200 Euro und bedingte Haftstrafe für 20-Jährigen.

Am Motag wurde das Urteil wegen Alkohol am Steuer gefällt

Foto © APA (Symbolfoto)Am Motag wurde das Urteil wegen Alkohol am Steuer gefällt

Wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Alkoholeinfluss stand am Dienstag ein 20-jähriger Werkzeugbautechniker aus Klagenfurt vor Gericht.

Autounfall. Bei einem Autounfall nach einer Sonnwendfeier bei Bleiburg hatte er in einer Kurve die Kontrolle über seinen Pkw verloren. Es kam zu einem Unfall: Der Beifahrer, ein Freund des Beschuldigten, erlitt einen offenen Oberschenkelbruch. "Ich habe zwar etwas getrunken, fühlte mich aber trotzdem noch nicht fahruntüchtig", so der Angeklagte.

Urteil Das Urteil: 3200 Euro Geldstrafe, fünf Monate bedingte Freiheitsstrafe. Zudem muss der Lenker dem Verletzten Schmerzensgeld zahlen. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.

Alkoholkonsum. "Der Angeklagte war mit 0,85 Promille nur knapp über dem erlaubten Limit. Außerdem trägt sein Beifahrer, einen Teil der Schuld an seiner Verletzung selbst, weil er um den Alkoholkonsum seines Freundes wusste", begründete der Richter die Geldbuße. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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