Gericht: Deutsche Lokführer dürfen nicht streiken
Der für Donnerstag angekündigte Streik der Lokführer im Güterverkehr darf nicht stattfinden. Die Streiks hätten auch zu massiven Veränderungen im Personenverkehr geführt.

Foto © APADer Streik ist jetzt einmal abgesagt
In letzter Minute hat das
Arbeitsgericht Nürnberg einen flächendeckenden Streik bei der
Deutschen Bahn vorerst gestoppt. In einem bundesweit gültigen
Eilbeschluss untersagten die Richter der Lokführergewerkschaft GDL am
Mittwoch, den Fern- und Güterverkehr auf der Schiene lahmzulegen.
Streiks nicht mehr angekündigt. Die GDL erhob dagegen Einspruch und warnte, sie werde ihre Streiks
als Konsequenz nicht mehr 24 Stunden vorher ankündigen. Den für
Donnerstag geplanten Ausstand im Frachtverkehr legte die Gewerkschaft
auf Eis. Die Nürnberger Richter wollen frühestens am Freitag über den
Widerspruch der GDL verhandeln.
Vermittler gesucht. Die Bahn drängte auf die rasche Bestellung eines
Vermittlers. "Man könnte heute einen Mediator bekommen und sich
morgen an den Tisch setzen", sagte Personalvorstand Margret Suckale
in Berlin. Der Staatskonzern habe bereits zwei Kandidaten für den
Posten in petto, wolle ihre Namen aber noch nicht nennen. Möglich
wäre auch, zwei Mediatoren zu bestellen - für jede Seite einen, sagte
Suckale. Zu Spekulationen über den ehemaligen sächsischen
Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf als Vermittler wollte sie sich
nicht äußern. Wichtig sei, dass die GDL an den Verhandlungstisch
zurückkehre.
Wirtschaftliche Schäden hoch. Die Nürnberger Richter begründeten ihre einstweilige Verfügung
gegen den Streik mit den immensen wirtschaftlichen Schäden, die in
der Hauptreisezeit nicht nur der Bahn, sondern der gesamten
Volkswirtschaft durch einen Ausstand drohten. Sollte sich der Streik
als rechtswidrig erweisen, wären diese Schäden nicht mehr rückgängig
zu machen. Die mündliche Verhandlung über den Widerspruch der GDL
gegen das Streikverbot soll frühestens am Donnerstag stattfinden.
Streit nicht beendet. Der Rechtsstreit zwischen dem Staatskonzern und der GDL wird
allerdings auch mit dem Urteil über den Widerspruch nicht beendet
sein. Beide Parteien können dann gegen den Richterspruch Berufung
beim Landesarbeitsgericht in Nürnberg einlegen. Außerdem steht das
Hauptsacheverfahren noch aus. Die Bahn hatte die Anträge für den
Streikstopp, die zuvor an das Frankfurter Arbeitsgericht verwiesen
worden waren, dort überraschend zurückgezogen und in Nürnberg neu
gestellt.
Features
Jede Menge Verkehr
Nach Bahnangaben fahren pro Tag rund 33.000 Züge durch
Deutschland, darunter 28.000 Perso-
nenzüge. Fünf Millionen Menschen sind
täglich mit der Bahn unterwegs, davon rund 4,7 Millionen Menschen im
Nahverkehr, der Rest in IC und ICE. Dazu kommen demnach
internationale Züge mit rund 35.000 Fernreisenden.











