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Zuletzt aktualisiert: 08.08.2007 um 16:28 Uhr

Gericht: Deutsche Lokführer dürfen nicht streiken

Der für Donnerstag angekündigte Streik der Lokführer im Güterverkehr darf nicht stattfinden. Die Streiks hätten auch zu massiven Veränderungen im Personenverkehr geführt.

Der Streik ist jetzt einmal abgesagt

Foto © APADer Streik ist jetzt einmal abgesagt

In letzter Minute hat das Arbeitsgericht Nürnberg einen flächendeckenden Streik bei der Deutschen Bahn vorerst gestoppt. In einem bundesweit gültigen Eilbeschluss untersagten die Richter der Lokführergewerkschaft GDL am Mittwoch, den Fern- und Güterverkehr auf der Schiene lahmzulegen.

Streiks nicht mehr angekündigt. Die GDL erhob dagegen Einspruch und warnte, sie werde ihre Streiks als Konsequenz nicht mehr 24 Stunden vorher ankündigen. Den für Donnerstag geplanten Ausstand im Frachtverkehr legte die Gewerkschaft auf Eis. Die Nürnberger Richter wollen frühestens am Freitag über den Widerspruch der GDL verhandeln.

Vermittler gesucht. Die Bahn drängte auf die rasche Bestellung eines Vermittlers. "Man könnte heute einen Mediator bekommen und sich morgen an den Tisch setzen", sagte Personalvorstand Margret Suckale in Berlin. Der Staatskonzern habe bereits zwei Kandidaten für den Posten in petto, wolle ihre Namen aber noch nicht nennen. Möglich wäre auch, zwei Mediatoren zu bestellen - für jede Seite einen, sagte Suckale. Zu Spekulationen über den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf als Vermittler wollte sie sich nicht äußern. Wichtig sei, dass die GDL an den Verhandlungstisch zurückkehre.

Wirtschaftliche Schäden hoch. Die Nürnberger Richter begründeten ihre einstweilige Verfügung gegen den Streik mit den immensen wirtschaftlichen Schäden, die in der Hauptreisezeit nicht nur der Bahn, sondern der gesamten Volkswirtschaft durch einen Ausstand drohten. Sollte sich der Streik als rechtswidrig erweisen, wären diese Schäden nicht mehr rückgängig zu machen. Die mündliche Verhandlung über den Widerspruch der GDL gegen das Streikverbot soll frühestens am Donnerstag stattfinden.

Streit nicht beendet. Der Rechtsstreit zwischen dem Staatskonzern und der GDL wird allerdings auch mit dem Urteil über den Widerspruch nicht beendet sein. Beide Parteien können dann gegen den Richterspruch Berufung beim Landesarbeitsgericht in Nürnberg einlegen. Außerdem steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Die Bahn hatte die Anträge für den Streikstopp, die zuvor an das Frankfurter Arbeitsgericht verwiesen worden waren, dort überraschend zurückgezogen und in Nürnberg neu gestellt.


Jede Menge Verkehr

Nach Bahnangaben fahren pro Tag rund 33.000 Züge durch Deutschland, darunter 28.000 Perso-
nenzüge
. Fünf Millionen Menschen sind täglich mit der Bahn unterwegs, davon rund 4,7 Millionen Menschen im Nahverkehr, der Rest in IC und ICE. Dazu kommen demnach internationale Züge mit rund 35.000 Fernreisenden.

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