Exekution goes Ebay - Zwangsversteigerungen künftig im Internet
Bewegliche Gegenstände sollen über Online-Auktionshäuser versteigert werden - Berger schickte Exekutionsordnungs-Novelle in Begutachtung

Foto © APeBaym als Zwangsversteigerungs-Plattform
Die Exekution wird modernisiert. Künftig sollen
bewegliche Gegenstände im Internet über Online-Auktionshäuser und
nicht mehr wie bisher in Auktionshallen oder den Wohnungen der
Betroffenen versteigert werden. Hauptziel der Reform ist es,
möglichst hohe Erlöse zu erzielen, die den Schuldnern zugute kommen.
Justizministerin Maria Berger (S) hat eine entsprechende Novelle zur
Exekutionsordnung in Begutachtung geschickt.
Höhere Erlöse.
Bisher wurden hochwertige Gegenstände in einem Versteigerungshaus,
sonst in den drei gerichtlichen Auktionshallen versteigert. Dort, wo
es keine Hallen gibt, mussten die Betroffenen in den eigenen vier
Wänden zusehen, wie ihre Sachen zwangsversteigert werden. Diese
Verfahren sind damit nicht nur für die Schuldner deprimierend, sie
haben auch in der Regeln niedrige Erlöse eingebracht. Auktionen im
Internet sollen nun Verbesserungen bringen. Einerseits sollen mehr
Käufer erreicht und damit höhere Erträge erzielt werden und
anderseits keine Versteigerungen mehr in Wohnungen stattfinden.
Verbesserung.
Die Versteigerungen sollen durch Spezialisten, also
Verkaufsagenten des Versteigerungshauses, erfolgen. Voraussetzung
dafür ist allerdings, dass die Kosten für die Verkäufer die Hälfte
des voraussichtlichen Erlöses, der vom Gerichtsvollzieher bestimmt
wird, nicht übersteigen. Ein Sofortkauf soll möglich sein, wenn der
Betrag den Schätzwert um ein Viertel übersteigt. Justizministerin
Berger will mit den geplanten Online-Versteigerungen "eine weitere
Verbesserung des Exekutionsverfahrens im Interesse des Gläubigers wie
auch des Schuldners" erreichen.
Professionelle Hilfe.
Änderungen sind auch bei Zwangsverwaltungen von Liegenschaften
geplant. In diesen Fällen wird das Eigentum des Schuldners zwar
benützt, um die Schulden abzuzahlen, bleibt aber letztlich erhalten.
Entsprechende Verfahren sollen nach dem Vorbild der bereits 2000
reformierten Zwangsversteigerung von Liegenschaften reformiert
werden. So sollen die Exekutionen von professionellen
Zwangsverwaltern durchgeführt werden, die in einer online abrufbaren
Zwangsverwalterliste, ähnlich der Insolvenzverwalterliste, erfasst
werden.
Aufschub.
Wenn zur Schuldentilgung eine Gehaltsexekution geführt wird und
deren Erlös ausreicht, die Forderungen innerhalb eines Jahres zu
tilgen, soll eine etwaige Zwangsverwaltung aufgeschoben werden. Den
Betroffenen sollen bei Liegenschaften, die sie selbst bewohnen,
Wohnräume überlassen werde.











