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Zuletzt aktualisiert: 13.07.2007 um 17:29 Uhr

"Zahltag" für Elsner: 15.000 Euro wegen übler Nachrede

Wegen eines 2006 erschienenen Zeitungsartikels zog der Ex-Bawag-Chef vor Gericht und bekam Recht.Der Bericht sei "absolut haltlos, erfunden und absolut unrichtig" gewesen.

Elsner wurden 15.000 Euro zugesprochen

Foto © APAElsner wurden 15.000 Euro zugesprochen

68 Stunden vor Beginn des Bawag-Prozesses, in dem Helmut Elsner als Hauptangeklagter dem vorgeworfenen schweren Betrug und der Untreue begegnen wird müssen, hat der ehemalige Bawag-Generaldirektor am Freitagnachmittag im Wiener Straflandesgericht eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen bekommen. Wie Richterin Lucie Heindl-König feststellte, wurde durch einen am 13. September 2006 im Nachrichtenmagazin "News" erschienenen Artikel der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt und Elsners Ehre verletzt.

Elsner gebührt "saftige Entschädigung". Vor allem im Hinblick auf die eingetretenen Folgen gebühre dem 72-Jährigen dafür eine "saftige Entschädigung", so die Richterin. Maximal 20.000 Euro hätte sie dem früheren Bawag-Chef zusprechen können. "News"-Anwalt Gerald Ganzger meldete gegen die Entscheidung volle Berufung an. Helmut Elsner, der zuvor als Zeuge einvernommen worden war und dabei einen fitten Eindruck hinterließ, bedankte sich bei der Richterin, ehe er von nicht weniger als sechs Justizwachebeamten abgeführt wurde.

"Flotter Bawag-Rentner. "News" hatte in der Titelgeschichte "Flotter Bawag-Rentner" den Eindruck erweckt, Elsner halte die Behörden zum Narren. Dieser hatte eine für Ende August vorgesehene Einvernahme durch die Wiener Justiz abgesagt, nachdem er am 21. August in seinem Domizil im südfranzösischen Mougins eine Herzattacke erlitten hatte. "News" behauptete im inkriminierten Bericht unter anderem, der vorgeblich Schwerkranke lenke mit 120 Stundenkilometern einen Porsche, spiele Golf und sei in der Lage, an einem Nachmittag drei Geschäftstermine zu erledigen.

Haftbefehl gegen Elsner. Nur wenige Stunden, nachdem dieser Bericht erschienen war, stellte das Wiener Straflandesgericht einen Haftbefehl gegen den bis zu diesem Zeitpunkt auf freiem Fuß befindlichen Elsner aus, der am nächsten Tag von den französischen Behörden vollzogen wurde. Begründet wurde dieser mit Fluchtgefahr, wobei in dem Dokument auch auf die "News"-Meldung Bezug genommen wurde.


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