Zwölfjährige geschwängert: Sex blieb straflos
Ein Wiener Lagerarbeiter hielt eine 12-Jährige für 16 und schwängerte sie. Der Mann wurde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen.

Foto © APAngeklagter hielt das Mädchen für 16, Geschworene glaubten ihm
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen hatte sich am Dienstag ein zum Tatzeitpunkt 24-jähriger Mann vor einem Wiener Schwurgericht zu verantworten. Der Mann hatte im Frühjahr 2005 wiederholt einvernehmlichen Sex mit einem halb so alten Mädchen. Die Hauptschülerin wurde schließlich schwanger, im Kaiser Franz-Josef-Spital ließ die Zwölfjährige eine Abtreibung vornehmen.
Anzeige.
Das Spital erstattete auf Grund ihres kindlichen Alters Anzeige gegen unbekannt. Der Vater war rasch ausgeforscht. Vor Gericht drohten diesem nun im Fall eines Schuldspruchs fünf bis 15 Jahre Haft, weil der Gesetzgeber bei von Erwachsenen gesetzten geschlechtlichen Handlungen mit Personen unter 14 Jahren selbst bei deren Einwilligung eine Verurteilung zwingend vorsieht.
Verhielt sich wie 16.
Der Angeklagte, von Beruf Lagerarbeiter, gab an, das Mädchen für 16 gehalten zu haben. Sie habe ihm diese Altersangabe geliefert, nachdem er sie in einer McDonald's-Filiale kennen gelernt hatte. Er habe ihr das abgenommen: "Sie war bauchfrei, mit Stöckelschuhen, schön geschminkt, große Ohrringe. Sie hat sich verhalten wie eine Erwachsene."
20 Mal intim.
Er sei von ihr zunächst verführt worden, hatte der inzwischen
26-jährige Familienvater - er ist seit langem verheiratet und zieht
zwei Söhne im Alter von zwei und sechs Jahren auf - in seiner
Einvernahme sinngemäß zu Protokoll gegeben. Zwei Wochen später seien
sie in einer Disco "richtig zusammengekommen". Nach Angaben des
Mädchens soll es rund 20 Mal zu intimen Nächten gekommen sein, ehe
der Mann die Beziehung beendete.
Einstimmig freigesprochen.
Die Geschworenen schenkten dieser Darstellung Glauben und sprachen den Mann nach stundenlangen Beratungen einstimmig von der Anklage frei. Die entgegen gesetzte Schilderung des inzwischen 16 Jahre alten Mädchens hielten die Laienrichter für unglaubwürdig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Karin Kain meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde an.










