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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2007 um 17:17 Uhr

Seegrotte: Strafen für "bodenlose Schlampereien" verschärft

Fünf Monate Freiheitsstrafe unbedingt plus zehn Monate auf Bewährung für Geschäftsführerinnen und Landesbeamte - zwölf Monate bedingt für Bootsführer wegen fahrlässiger Gemeingefährdung.

Ein Nachfolgeboot in der "Seegrotte"

Foto © APAEin Nachfolgeboot in der "Seegrotte"

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstagnachmittag die Urteile nach dem Unglück in der Seegrotte in Hinterbrühl (Bezirk Mödling), bei dem am 31. Mai 2004 fünf Personen ums Leben kamen, deutlich verschärft: Die ursprünglich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu jeweils 15 Monaten bedingter Haft verurteilten Geschäftsführerinnen und der Prüfer des Landes Niederösterreich, der den Betrieb des gekenterten Bootes genehmigt hatte, müssen jeweils für fünf Monate ins Gefängnis.

Bestätigt. Der Berufungssenat (Vorsitz: Leopold Veigl) bestätigte die Strafen der ersten Instanz der Höhe nach, sah davon aber nur noch zehn Monate auf Bewährung nach. Ein Drittel des Strafausmaßes wurde unbedingt ausgesprochen. Der in erster Instanz gänzlich freigesprochene Bootsführer wurde ebenfalls wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig erkannt. In seinem Fall hielt das Berufungsgericht zwölf Monate bedingt für tat- und schuldangemessen. Gegen sämtliche Entscheidungen ist kein Rechtsmittel mehr zulässig.

"Verheerendes Verschulden". Der Vorsitzende bezeichnete in der Urteilsbegründung das Vorgehen der 66 und 68 Jahre alten Geschäftsführerinnen sowie des 54-jährigen Landesbeamten als "bodenlose Schlamperei". Dem Beamten attestierte der Vorsitzende wörtlich ein "verheerendes Verschulden", den Geschäftsführerinnen "ganz bewusstes Verschweigen", was er als "gravierendes" Verschulden einstufte.

31. Mai 2004. Für das OLG war klar, dass der tödliche Unfall vom 31. Mai 2004 seinen Ausgang schon im Jahr 1993 genommen hatte, als das Boot "Ilse" angeschafft wurde, mit dem in der beliebten Seegrotte - einer touristischen Hauptattraktion im Wienerwald - Besichtigungsfahrten unternommen werden sollten. Das Boot sei "ohne jegliche Stabilität" angeschafft und in den Betrieb übernommen worden, Pläne habe es keine gegeben, so die Feststellungen der Berufungsbehörde.


Fakten

Mit dem Unglücksboot waren elf Jahre lang mehr als 80.000 Runden auf dem See ohne Zwischenfälle absolviert worden. Die überlebenden Passagiere sagten mehrheitlich aus, dass beim Einsteigen eine extreme Schräglage erkennbar gewesen war.

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