Journalistin misshandelt? Regierung ordnet Untersuchung an
Was geschah am 13. Juni in Wien? Eine Korrespondentin des Magazins "Der Spiegel" soll laut eigenen Angaben im Zuge einer Amtshandlung von Polizisten gegen ein Auto geschmissen und dabei verletzt worden sein.

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Eine Korrespondentin des deutschen
Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", die in Wien bei Rot über eine
Kreuzung geradelt war, und die anschließende Amtshandlung der Polizei
sorgten auch am heutigen Mittwoch für Aufregung. "Diesen angeblichen
Vorfall kann ich noch nicht beurteilen", stellte Innenminister
Günther Platter am Rande einer Pressekonferenz klar.
Untersuchung soll Fall klären. Man habe eine Untersuchung veranlasst, der genaue Bericht werde
dem Ressortchef dann vorgelegt. Man werde beide Seiten hören - vorher
einen Kommentar abzugeben, sei unseriös, betonte Platter gegenüber
der APA. Die Pressestelle der Polizei bestätigte unterdessen, dass
das Verfahren gegen die Beamten mit 22. Juni "zurückgelegt" wurde.
Laut ORF wird der Journalistin eine Strafverfügung über 281 Euro
wegen der verschiedenen Verwaltungsübertretungen zugestellt.
Opfer der Polizei? Auch fast zwei Wochen nach dem Geschehen am 13. Juni in der
Venediger Au sieht sich die Journalistin als Opfer von Polizeigewalt.
Die sieben Euro Strafe für das Verkehrsdelikt habe sie mit einem
Erlagschein bezahlen wollen, da sie ihre Geldbörse vergessen hatte,
schilderte sie der APA. Mit der Visitenkarte von Marion Kraske
wollten sich die Beamten als Identitätsnachweis nicht zufrieden
geben, aufs Kommissariat wollte sie nicht mit. "Nein, da sehe ich
keine Veranlassung dazu", ließ sie die Polizisten wissen. Die
Ankündigung, sie dann festnehmen zu müssen, nahm die Deutsche
offenbar nicht ernst.
"Gegen Auto geschmissen". "Ich wurde gegen das Polizeiauto geschmissen. Ich versuchte
loszukommen, habe mich gedreht und habe den Polizisten vermutlich
irgendwie getroffen", so die Korrespondentin. Der Beamte will
hingegen eine Ohrfeige bekommen haben. Daraufhin wurde die Frau "auf
den Boden geworfen" (Kraske) und Handschellen angelegt. Kraske
beschwert sich, dass ihr ein Knie in den Rücken gepresst und ein Arm
verdreht worden sei. U.a. habe sie Prellungen, Zerrungen und zwei
oberflächliche blutende Wunden erlitten. Am Kommissariat schließlich
habe sich in ihrer Handtasche doch noch ein Führerschein gefunden und
sie konnte gehen.
Verstoß gegen Völkerrecht? Die Journalistin beschwert sich, dass ihr als deutsche
Staatsbürgerin verweigert wurde, ihre Botschaft anzurufen. "Das ist
ein Bruch gegen das Völkerrecht." Die "ausländerfeindliche Äußerung"
der Polizisten sei gleich zu Beginn der Amtshandlung gefallen, als
sie meinte, sie wüsste nicht, dass dies ein Gehsteig sei, den sie
nicht befahren dürfe. "Wenn Sie sich bei uns nicht auskennen, dann
müssen's halt zu Haus' bleiben", habe ein Beamter gesagt.











