Beistand bei Kindergeld-Überprüfung
Die Überprüfungen, ob beim Bezug des Kindergeldes in die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, sind in Kärnten angelaufen.

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Die vom Bund angeordneten stichprobenartigen Überprüfungen, ob beim Bezug des Kindergeldes in den letzten Jahren die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, sind auch in Kärnten angelaufen. Frauenreferentin Gaby Schaunig übt heftige Kritik daran und bietet Betroffenen rechtlichen Beistand seitens des Landes an.
Zuverdienstgrenze. Die Frauen hätten das Geld im guten Glauben bezogen, dass die Zuverdienstgrenze nicht umgesetzt wird und sie nichts zurückzahlen müssen. Außerdem hält Schaunig die nachträgliche Überprüfung für rechtlich nicht gedeckt und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechend, weil die Überprüften nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden.











