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Zuletzt aktualisiert: 08.05.2007 um 09:59 Uhr

Rückersatzpflicht von Sozialhilfe erregt die Gemüter

Hilfe in besonderen Lebenslagen soll Menschen vor dem Abrutschen bewahren. Doch die Rückersatzpflicht schreckt viele Antragsteller ab.

Regresspflicht erstickt Hilfe schon im Keim

Foto © APARegresspflicht erstickt Hilfe schon im Keim

Karin A. (Name von der Redaktion geändert) ist Alleinerzieherin. Mit den Eltern war sie bis vor kurzem völlig übers Kreuz, jetzt hat man begonnen, wieder aufeinander zu zu gehen. Karin will nicht allein sein, und sie braucht Hilfe. Die junge Mutter hat Kurse gemacht am AMS, aber antwortete auf ihre Bewerbungsschreiben. Jetzt ist sie Ende. Sie weiß nicht, wie sie und ihr Kind den kommenden Monat überleben sollen. Das soziale Netz fängt sie nicht auf.

Das Sozialamt könnte sie unterstützen. Hilfe in besonderen Lebenslagen ist vom Gesetzgeber vorgesehen. Allerdings: Was sie an Sozialhilfe bekommt, holt sich das Land zurück. Wenn nicht bei ihr, dann bei den Eltern. Und die Beziehung zu denen ist noch so fragil, dass Karin kein neues Zerwürfnis riskieren will. Die Sozialarbeiterin informierte Karin gestern über Möglichkeiten und Folgen. Als die junge Frau mit gesenktem Kopf das Amt verließ, pilgerte die Beamtin zum Chef. Zufällig zwei Minuten, nachdem wir bei diesem über die Auswirkungen der Rückersatzpflicht recherchierten. Und erfuhren, dass es Ausnahmen gibt, in Härtefällen, aber gleichzeitig die Anweisung von oben, nur in äußersten Notfällen davon Gebrauch zu machen. "Dauerleistung kann ich keine genehmigen, vielleicht kriege ich eine einmalige Unterstützung hin."

Politisch ist das Problem bekannt. Grüne und KPÖ ergriffen die Initiative. Versuchten, im Grazer Gemeinderat zu erwirken, dass dieser vom Land die Abschaffung des Regresses fordert. Brachten im Landtag einen Antrag ein, die Rückersatzpflicht abzuschaffen, zumindest in den Bereichen der offenen Sozialhilfe, also beim Lebensunterhalt, bei der Krankenhilfe für werdende Mütter, beim Bestattungsaufwand. Und scheiterten an SPÖ und ÖVP, die mit den Zwängen des Budgets argumentieren.

Hoffnung. Er sei ja gegen die Rückersatzpflicht, sagt Soziallandesrat Kurt Flecker. Aber eine Lockerung könne er nicht ohne ÖVP beschließen, denn die stütze das Budget. Die ÖVP lehnt eine Lockerung des Regresses prinzipiell ab. Flecker hofft auf das Jahr 2009, darauf, dass es bis dahin die Mindestsicherung gibt und das Problem damit obsolet ist. Im Einzelfall gebe es immer wieder Lösungen, aber Flecker bestätigt: Der Spielraum dafür ist eng.

CLAUDIA GIGLER

Fakten

Das Gros der Einnahmen des Landes aus dem Regress stammt aus der stationären und der mobilen Pflege (rund 104 Millionen Euro), das Pflegegeld der Hilfeempfänger ist dabei inkludiert.

Foto

Foto © APA

Kurt FleckerFoto © APA

Fakten

Der Mittelzufluss aus dem Rückersatz für die offene Sozialhilfe beträgt rund 4,7 Millionen Euro. Alleinerziehende Mütter und alkoholkranke Menschen - das sind jene beiden Gruppen von Menschen, die am häufigsten bei den Sozialämtern vorstellig werden und um eine Überbrückungshilfe ansuchen.

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