Staatsbürgerschaft verweigert: Haider und Petzner angezeigt
Klagenfurter Anwalt sieht Amtsmissbrauch durch BZÖ-Politiker Haider und Petzner. Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

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Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ)
und dessen Pressesprecher und geschäftsführender Obmann des BZÖ,
Stefan Petzner sind wegen Missbrauch der Amtsgewalt und Verletzung
des Amtsgeheimnisses angezeigt worden. Haider hatte in einer
Aussendung am Sonntag veröffentlichen lassen, dass einem
sudanesischen Staatsbürger die österreichische Staatsbürgerschaft
nach längerem Hin und Her neuerlich verweigert worden war. Der
Betroffene erfuhr erst am nächsten Tag aus der Zeitung von dem
negativen Bescheid. Der Klagenfurter Rechtsanwalt Farhad Paya spricht
von einem "unglaublichen Affront" gegenüber seinem Mandanten.
Hintergrund.
Paya hat der Klagenfurter Staatsanwaltschaft eine
Sachverhaltsdarstellung übermittelt und die Einleitung eines
Strafverfahrens gegen die beiden BZÖ-Politiker verlangt. Der
Hintergrund der Causa: Das Land Kärnten hat dem Sudanesen bereits zum
zweiten Mal die Verleihung der Staatsbürgerschaft verweigert. Ein
erster Bescheid vor gut einem Jahr war vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben worden. Die Höchstrichter verlangten ein "ergänzendes
Verfahren". Dieses ist laut der Aussendung Haiders erneut negativ
ausgefallen, der Betroffene hat den Bescheid nach Angaben Payas bis
Mittwoch noch gar nicht erhalten. "Auch ich als sein Anwalt kenne den
Inhalt nicht."
"Affront".
"Die Presseaussendung Haiders ist ein unglaublicher Affront
gegenüber meinem Mandanten", sagte Paya gegenüber der APA. Abgesehen
davon, dass der Mann nichts von dem negativen Bescheid gewusst habe,
sei in der Aussendung sein vollständiger Name gestanden. Zudem sei
die Behauptung aufgestellt worden, dass er "die Grundwerte eines
europäischen Staates" ignoriere. Außerdem seien die Formulierungen
"fundamentalistischer Moslem" und "Hassprediger" verwendet worden.
Amtsmissbrauch.
Paya sieht darin einen klaren Fall von Amtsmissbrauch, da nur die
Behörden zu diesem Zeitpunkt den Inhalt des Bescheids gekannt hätten.
Durch die Veröffentlichung sei sein Mandant zudem in seiner
Privatsphäre verletzt worden.











