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Zuletzt aktualisiert: 02.05.2007 um 18:03 Uhr

Staatsbürgerschaft verweigert: Haider und Petzner angezeigt

Klagenfurter Anwalt sieht Amtsmissbrauch durch BZÖ-Politiker Haider und Petzner. Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Foto © APA

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und dessen Pressesprecher und geschäftsführender Obmann des BZÖ, Stefan Petzner sind wegen Missbrauch der Amtsgewalt und Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt worden. Haider hatte in einer Aussendung am Sonntag veröffentlichen lassen, dass einem sudanesischen Staatsbürger die österreichische Staatsbürgerschaft nach längerem Hin und Her neuerlich verweigert worden war. Der Betroffene erfuhr erst am nächsten Tag aus der Zeitung von dem negativen Bescheid. Der Klagenfurter Rechtsanwalt Farhad Paya spricht von einem "unglaublichen Affront" gegenüber seinem Mandanten.

Hintergrund. Paya hat der Klagenfurter Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die beiden BZÖ-Politiker verlangt. Der Hintergrund der Causa: Das Land Kärnten hat dem Sudanesen bereits zum zweiten Mal die Verleihung der Staatsbürgerschaft verweigert. Ein erster Bescheid vor gut einem Jahr war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Die Höchstrichter verlangten ein "ergänzendes Verfahren". Dieses ist laut der Aussendung Haiders erneut negativ ausgefallen, der Betroffene hat den Bescheid nach Angaben Payas bis Mittwoch noch gar nicht erhalten. "Auch ich als sein Anwalt kenne den Inhalt nicht."

"Affront". "Die Presseaussendung Haiders ist ein unglaublicher Affront gegenüber meinem Mandanten", sagte Paya gegenüber der APA. Abgesehen davon, dass der Mann nichts von dem negativen Bescheid gewusst habe, sei in der Aussendung sein vollständiger Name gestanden. Zudem sei die Behauptung aufgestellt worden, dass er "die Grundwerte eines europäischen Staates" ignoriere. Außerdem seien die Formulierungen "fundamentalistischer Moslem" und "Hassprediger" verwendet worden.

Amtsmissbrauch. Paya sieht darin einen klaren Fall von Amtsmissbrauch, da nur die Behörden zu diesem Zeitpunkt den Inhalt des Bescheids gekannt hätten. Durch die Veröffentlichung sei sein Mandant zudem in seiner Privatsphäre verletzt worden.


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