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Zuletzt aktualisiert: 20.04.2007 um 19:28 Uhr

Elf Freisprüche im Bier-Insiderprozess, Staatsanwalt beruft

Familien Büche und Beurle in erster Instanz freigesprochen - Gegen fünf Angeklagte aus Brau-Dynastie Kretz wird im Mai weiter verhandelt.

Foto © APA

Im Bier-Prozess gegen ehemalige Aktionäre der Brau Union/BBAG sind am Freitag, dem sechsten Prozesstag im Wiener Straflandesgericht, elf der 16 Angeklagten von Richter Thomas Kreuter in erster Instanz vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen worden. Staatsanwalt Georg Krakow hat gegen zehn Freisprüche Berufung eingelegt, der Prozess wird nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien fortgeführt.

Brau-Chef freigesprochen. Freigesprochen in erster Instanz wurden heute Ex-Brau-Union-General Karl Büche, der ehemalige Sprecher der syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger, Wilhelm Mathes und Familienangehörige und Paul Kretz. Der Staatsanwalt behielt sich eine Berufung gegen den Freispruch für Christian Beurle, Vater von Ludwig Beurle, vor. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich der Staatsanwaltschaft vollinhaltlich angeschlossen und legt ebenfalls Berufung gegen die Freisprüche ein.

Kein Informationsvorsprung. Die Anklage lautete auf Insiderhandel im Zusammenhang mit dem Verkauf der BBAG/Brau Union an Heineken, bei den Aktienkäufen sollen laut Staatsanwaltschaft 5,2 Mio. Euro unrechtmäßig verdient worden sein. Richter Thomas Kreuter erklärte heute, dass alle Aktienkäufe der nun von ihm freigesprochenen Angeklagten nach dem 23. Jänner 2003, also dem Tag der ad-hoc-Mitteilung der Brau-Gruppe über die Suche eines strategischen Partners und die mögliche Abgabe der Unternehmenskontrolle, nicht mehr den Tatbestand des Insiderhandels erfüllten. Ab diesem Zeitpunkt habe es für alle Aktionäre die gleiche Informationslage gegeben, es lag also kein Informationsvorsprung mehr vor.


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