Elf Freisprüche im Bier-Insiderprozess, Staatsanwalt beruft
Familien Büche und Beurle in erster Instanz freigesprochen - Gegen fünf Angeklagte aus Brau-Dynastie Kretz wird im Mai weiter verhandelt.

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Im Bier-Prozess gegen ehemalige Aktionäre der Brau
Union/BBAG sind am Freitag, dem sechsten Prozesstag im Wiener
Straflandesgericht, elf der 16 Angeklagten von Richter Thomas Kreuter
in erster Instanz vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen
worden. Staatsanwalt Georg Krakow hat gegen zehn Freisprüche Berufung
eingelegt, der Prozess wird nun in zweiter Instanz vor dem
Oberlandesgericht Wien fortgeführt.
Brau-Chef freigesprochen.
Freigesprochen in erster Instanz wurden heute
Ex-Brau-Union-General Karl Büche, der ehemalige Sprecher der
syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat
Christian Atzwanger, Wilhelm Mathes und Familienangehörige und Paul
Kretz. Der Staatsanwalt behielt sich eine Berufung gegen den
Freispruch für Christian Beurle, Vater von Ludwig Beurle, vor. Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich der Staatsanwaltschaft
vollinhaltlich angeschlossen und legt ebenfalls Berufung gegen die
Freisprüche ein.
Kein Informationsvorsprung.
Die Anklage lautete auf Insiderhandel im Zusammenhang mit dem
Verkauf der BBAG/Brau Union an Heineken, bei den Aktienkäufen sollen
laut Staatsanwaltschaft 5,2 Mio. Euro unrechtmäßig verdient worden
sein. Richter Thomas Kreuter erklärte heute, dass alle Aktienkäufe
der nun von ihm freigesprochenen Angeklagten nach dem 23. Jänner
2003, also dem Tag der ad-hoc-Mitteilung der Brau-Gruppe über die
Suche eines strategischen Partners und die mögliche Abgabe der
Unternehmenskontrolle, nicht mehr den Tatbestand des Insiderhandels
erfüllten. Ab diesem Zeitpunkt habe es für alle Aktionäre die gleiche
Informationslage gegeben, es lag also kein Informationsvorsprung mehr
vor.











