Waffenverbot gegen Kremsmünsterer Pater
Ein Geistlicher, dem Misshandlungen und sexueller Missbrauch vorgeworfen werden, soll mit einer Pumpgun Druck auf seine Schüler ausgeübt haben. Der heute 79-Jährige bestreitet. Er sei falsch interpretiert worden.

Foto © APA/RubraIm Stift Kremsmünster soll es zu Fällen von sexuellem Missbrauch und zu Misshandlungen gekommen sein
Gegen jenen ehemaligen Pater des Stiftes Kremsmünster in Oberösterreich, der verdächtigt wird, Schüler misshandelt und sexuell missbraucht zu haben, ist 2010 ein Waffenverbot verhängt worden. Das geht aus einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf hervor, der der Austria Presseagentur (APA) vorliegt.
Etwa zwei Wochen nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe im März 2010 erstattete der Abt des Stiftes Anzeige, dass der verdächtige Geistliche bei ihm eine nicht registrierte Pumpgun abgegeben habe. Der Pater will die Waffe in den 1990er-Jahren von der Mutter zweier Schüler bekommen und seither in seinem Besitz gehabt haben.
"Pumpgun"
In dem Bescheid werden Zeugenaussagen zitiert, wonach der Geistliche Schülern, die nicht "spurten", gedroht haben soll, seine Waffe zu holen oder sie aufgefordert habe, sie ihm zu bringen. Wenn ihm etwas nicht gepasst habe, habe er einfach "Pumpgun" gesagt, das habe genügt. Der Pater selbst will die Waffe aber nie als Drohmittel verwendet haben, sondern nur falsch interpretiert worden sein, heißt es in dem Schriftstück. In einem Anlassbericht des Waffenamtes an die Staatsanwaltschaft wird die Pumpgun als "Tatwaffe" (Nötigung/Drohung) geführt.
Die Staatsanwaltschaft Steyr hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe vor rund zwei Jahren gegen drei Geistliche Ermittlungen aufgenommen. Zwei Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt. Gegen acht weitere Personen - darunter drei weltliche Lehrer - gab es Vorwürfe wegen körperlicher oder seelischer Gewalt. Sie wurden aber entweder als strafrechtlich nicht relevant eingestuft oder waren ebenfalls verjährt.
Übrig blieb das Verfahren gegen den heute 79-jährigen, mittlerweile ausgetretenen Ordensmann. Gegen den Ex-Pater, für den die Unschuldsvermutung gilt, könnte demnächst Anklage erhoben werden. Eine Aussage der Staatsanwaltschaft über eine Entscheidung darüber gibt es noch nicht. Aber ein Gutachten attestiert drei von 14 Opfern schwere Schäden, dadurch könnte die Verjährung noch nicht eingetreten sein.











