Neue Richtlinie zum EU-Führerschein in Kraft

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Mit Samstag ist in Österreich die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Europaweit werden bei Neuerwerb oder Umtausch nur noch einheitliche Scheckkarten mit effektiven Sicherheitsmerkmalen ausgegeben. Künftig muss das Dokument alle 15 Jahre getauscht werden, die alten Scheine bleiben aber bis 19. Jänner 2033 gültig.
Für die Verlängerung sind jedoch keine ärztlichen Untersuchungen oder behördlichen Prüfungen erforderlich. Der neue Führerschein soll schrittweise die nach Angaben der EU-Kommission mehr als 110 verschiedenen Fahrerlaubnis-Formate in der EU ablösen.
Was die neue Richtlinie sonst noch bringt: Jugendliche dürfen bereits mit 16 bzw. 16,5 Jahren mit ihrer Motorrad- und Pkw-Führerscheinausbildung beginnen, mit der L17-Ausbildung bereits mit 15,5 Jahren. Der grüne Mopedausweis ist künftig Geschichte, für Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es einen richtigen Führerschein mit der Lenkberechtigung für die Klasse AM. Statt bisher zwei Motorradklassen wird es künftig drei geben, die je nach Alter leistungsmäßig gestaffelt sind.










