Zwei Jahre Haft für Neo-Nazi
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag ein 25 Jahre alter Kärntner am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenensenat zu zwei Jahren Haft, 18 Monate davon bedingt verurteilt worden.

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Mit acht zu null Stimmen erkannten am Montag am Klagenfurter Landesgericht die Geschworenen einen 25-jährigen Kärntner der Wiederbetätigung für schuldig. Richter Michael Schoffnegger verurteilte den einschlägig bekannten Neo-Nazi zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zwei Kisten mit Beweismitteln hatte das Gericht zur Verhandlung herbeischaffen lassen - darin Fahnen, gerahmte Hitler-Bilder, nationalsozialistische und revisionistische Literatur inklusive Hitlers "Mein Kampf", Flaschen mit Hitler-Etiketten, Tonträger rechtsextremer Musikgruppen und selbst gefertigte Liederbücher mit antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Texten. Der Angeklagte hatte eine "Kameradschaft" gegründet. Ein Mitglied hatte das Denkmal für NS-Opfer in Villach beschädigt. Vor Gericht sagte der 25-Jährige, er habe seine Einstellung geändert, sei reifer geworden. Er habe in den vergangenen beiden Jahren einige Zeit im Ausland verbracht, seine Matura mit gutem Erfolg bestanden. Zu "Kameraden" von früher habe er keinen Kontakt mehr. Jetzt wolle er Geld sparen, um zu studieren und mit seiner Freundin eine Familie zu gründen.
Staatsanwalt Franz Simmerstatter wollte dem Angeklagten seinen Gesinnungswandel nicht ganz abkaufen. Schon einmal hatte die Anklagebehörde ein Verfahren gegen den Mann eingestellt, weil er versichert hatte, nichts mehr mit der Neonazi-Szene zu tun zu haben, was sich später als nicht zutreffend erwies. "Ich war zu diesem Zeitpunkt charakterlich noch nicht stark genug, weil alle meine Freunde der Gruppierung angehörten", so der Angeklagte.











