"Mit einem Fuß im Kriminal"
Mehrere hochrangige Wissenschafter sind in Italien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Auch bei österreichischen Katastrophenexperten hat das Erdbeben-Urteil Kopfschütteln ausgelöst. Viele Sachverständige arbeiten ehrenamtlich.

Foto © APBei dem Erdbeben wurden 2009 mehr als 300 Personen getötet
Gerade eben haben wir über dieses Urteil diskutiert" - Alexander Podesser, in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für Lawinenwarnung und -einschätzung in Ostösterreich zuständig, kann nur den Kopf schütteln. Zwar sei man in Österreich nicht von Erdbeben geplagt, aber andere Naturkatastrophen gäbe es und sie müssten beurteilt werden. Hierzulande müsse schon Vorsätzlichkeit ins Spiel kommen oder zumindest Fahrlässigkeit, meint der Meteorologe. "Darüber befinden, ob eine Straße konkret geschlossen oder geöffnet wird, müssen ja die Bürgermeister", sagt Podesser.
Ehrenamtlich und freiwillig
Gerade die Lawinenkommissionen, die den Behörden zur Seite stehen, bestehen aus Mitgliedern, die das ehrenamtlich und freiwillig tun. "Uns ist bewusst, dass wir mit einem Fuß im Kriminal stehen", sagt Podesser.
Rein technisch gebe es Haftpflichtversicherungen von den Ländern, wohl auch Unterstützung bei Strafrechtsprozessen: "Mir ist aber kein derartiger Fall bekannt."
Auch Egon Rauter im Katastrophenschutz Kärnten kann sich an keinen Fall erinnern, der mit dem italienischen Urteil zu vergleichen wäre: "Ich bin 23 Jahre tätig und mir ist nicht bekannt, dass es je zu einer Anklage gekommen wäre". Die Einsatzleiter vor Ort müssten sich auf die Einschätzung von Fachleuten verlassen können. "Ein Einsatzleiter ist gut beraten, sich an den Empfehlungen der Sachverständigen zu orientieren", betont Rauter. Der Ausbildungsstand sei in Österreich hoch. "Wie bei den Einsatzorganisationen habe auch ich die Aufgabe und Verpflichtung, geeignete Leute zu finden. Ich muss mich auf diese Experten dann verlassen können." Dennoch: "Der Teufel schläft nicht, eine hundertprozentige Sicherheit kann es nie geben", sagt Rauter.
Norbert Altenhofer vom Katastrophenschutz Salzburg ist "erschüttert von dem Urteil in Italien". Man müsse froh sein, wenn man Experten finde. Würde es in Österreich zu einem Verfahren kommen, müsste das Gericht bewerten, worauf sich die Fachleute bei ihrem Urteil gestützt haben: "Nur der Blick aus dem Fenster wird dabei nicht reichen."
Ein Sachverständiger müsse seine Entscheidungsgrundlage dokumentieren. Dazu gehören die entsprechende Ausbildung und die Sorgfalt bei der Datenerhebung. "Die große Masse der Gutachter handelt mit großer Sorgfalt. Sachverständige haben keine Narrenfreiheit", betont Altenhofer. Springen bei Zivilrechtsprozessen die Länder dem Experten bei, so "steht er allein vor dem Strafrichter". Leitartikel Seite 8











