Neues Verfahren in Österreich zu Adelsmayr möglich
Ein zweites Verfahren in Österreich ist möglich, das die Folgen des Urteils in Bezug auf Reisefreiheit abmindert. Zunächst müsse man aber abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.

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Am Sonntag ist der oberösterreichische Mediziner Eugen Adelsmayr in Abwesenheit in Dubai erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Oberstaatsanwaltschaft kann binnen 30 Tagen berufen. Der 53-jährige Bad Ischler wird definitiv keine Berufung einlegen - dafür müsste er persönlich anwesend sein und könnte verhaftet werden.
Reisefreiheit
"Ich bin nur müde, es ist wahnsinnig anstrengend", sagte er am Dienstag im Gespräch mit der APA. Ein zweites Verfahren in Österreich ist möglich, das die Folgen des Urteils in Bezug auf Reisefreiheit abmindert. "Im konkreten Fall muss man abwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird und ob Dubai tatsächlich einen internationalen Haftbefehl ausstellt und diesen Interpol zur Ausschreibung übermittelt", sagte der für Strafrecht zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Gespräch mit der APA. Sollte es schließlich einen internationalen Haftbefehl geben, prüft jeder Staat für sich, ob er den Haftbefehl weiterverfolgt. In Österreich selbst ist Adelsmayr auf jeden Fall sicher, da eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden.
Internationaler Haftbefehl
Sollte es den internationalen Haftbefehl geben, ist der "nächste Schritt zu prüfen, ob ein Inlandsverfahren durchgeführt wird", so Pilnacek. Dafür müsste Dubai allerdings die Verfahrensunterlagen nach Österreich übermitteln und um "Verfolgung im Inland" ersuchen. Dem muss Österreich aber nicht Folge leisten, sondern es kann selbst ein Verfahren durchführen. Endet dieses mit "Einstellung bzw. Freispruch wäre er (Adelsmayr, Anm.) in Europa jedenfalls sicher - weil die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union daran gebunden wären". Eine Sperrwirkung für die gesamte EU hätte auch die Verhängung der Todesstrafe in Dubai. Denn die EU liefert Bürger, denen die Todesstrafe droht, nicht aus.
Dem Intensivmediziner war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Adelsmayr hatte dies bestritten, mehrere Gutachten hatten den österreichischen Arzt zudem entlastet.










