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Zuletzt aktualisiert: 17.10.2012 um 19:37 UhrKommentare

Neues Bettelverbot in Salzburg beschlossen

Künftig ist in Salzburg stilles Betteln erlaubt, aggressives Betteln wird jedoch verboten. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof das absolute Bettelverbot in Salzburg aufgehoben.

Foto © APA

Der zuständige Ausschuss des Salzburger Landtags hat am Mittwoch eine neue Regelung des Bettelverbotes beschlossen. Der "Bettel-Paragraf" (§ 29) im Sicherheitsgesetz wird novelliert, weil der Verfassungsgerichtshof das in Salzburg geltende, absolute Bettelverbot wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben hatte. Künftig ist stilles Betteln erlaubt. Aggressives Betteln wird verboten.

Die Gesetzesvorlage wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Verboten wird: Aufdringliches oder aggressives Betteln wie etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen; Betteln mit unmündigen Minderjährigen, organisiertes Betteln oder die Veranlassung anderer Personen zum Betteln. Gemeinden können zudem durch Verordnung das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten gänzlich untersagen, "wenn dadurch das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu erwarten sind".

Geld- und Freiheitsstrafen vorgesehen

Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 500 Euro beziehungsweise Freiheitsstrafen von bis zu einer Woche. Organisiertes Betteln wird mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen geahndet.

Das neue Bettelverbot wird voraussichtlich am 1. Dezember oder am 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Der Bund kann die Gesetzesvorlage innerhalb von acht Wochen beeinspruchen.

Salzburgs Vizebürgermeister Preuner erklärte, durch die Neufassung des Bettelverbotes könne das Betteln bei Märkten oder in der Fußgängerzone in der Altstadt untersagt werden. "Gerade in diesen Bereichen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden gehäuft." Die vorgesehene Verordnungsermächtigung werde nun durch die Stadt Salzburg aufgegriffen. "Der Auftrag zur Ausarbeitung einer Verordnung, mit der die Bettelei in der Stadt soweit als möglich unterbunden werden soll, ist bereits an die zuständige Magistratsabteilung 1 ergangen."

Quelle: APA

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