132.000 Euro für "Kuckuckskinder"
21 Jahre lang dachte ein Oberösterreicher er sei der Vater von vier Kindern. Ein Vaterschaftstest offenbarte den Irrtum. Nun muss der leibliche Vater der Kinder 132.000 Euro an den gehörnten Ehemann zahlen.

Foto © APA
Mehr als 21 Jahre lang wohnte ein Familienvater (48) mit seiner Lebensgefährtin und den - vermeintlich - vier gemeinsamen Kindern im Bezirk Steyr-Land zusammen. Getuschel über ihre mögliche Untreue tat er stets ab. Und dann folgte bei einem Vaterschaftstest nach der Trennung vor einem Jahr die bittere Erkenntnis: Keines der Kinder ist sein Fleisch und Blut, er selbst zeugungsunfähig.
Nun wurde der leibliche Vater von dreien der vier Kinder dazu verurteilt, 132.000 Euro an den betrogenen Familienvater zu zahlen, der schätzt, dass er für die Kinder rund 400.000 Euro ausgegeben hat. "Ich habe Spielzeug, die Schulausbildung, die Urlaube und alle Lebensunterhaltskosten bezahlt." Das Geld, das ihm aus dem Vaterschaftsstreit zusteht, will er dennoch "seinen Kindern" zugutekommen lassen. Der Vater der ältesten Tochter ist nach wie vor nicht bekannt.
Im welchem Umfang das Geld tatsächlich eingetrieben werden kann, sei schwer zu sagen, so der Anwalt des Betrogenen. Der Erzeuger stelle sich als vermögenslos dar, besitze nichts und erhalte lediglich seine Pension. Da für seine Ehefrau und zwei minderjährige Kinder noch Unterhalt zu leisten sei, könne man erst in einigen Jahren damit rechnen, die Forderung zu erhalten.











