Arzt nach Tod von Kind bedingt verurteilt
Nach dem Tod eines zweijährigen Buben aus Osttirol im Jahr 2009 ist der behandelnde Arzt am Freitag in Innsbruck wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Richter Clemens Krenn sah es als erwiesen an, dass der Allgemeinmediziner die ärztliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hatte. Der Zweijährige litt an einem schweren, angeborenen Immundefekt.
Der Tod des Buben wäre laut Richter Krenn an diesem Tag vermeidbar gewesen. Die starke Verschlechterung des Gesundheitszustandes hätte dem angeklagten Mediziner auffallen müssen, begründete er das Urteil gegen den Osttiroler Arzt: "Wenngleich die entsprechende Behandlung eingeleitet worden wäre, hätte der Bub noch gerettet werden können oder zumindest ein längeres Leben gehabt", sagte Krenn.
Der angeklagte Arzt plädierte auf nicht schuldig. Er habe mit den Eltern einen "ganz normalen Behandlungsvertrag abgeschlossen", beteuerte er. Der Anwalt des Mediziners, Christian Hübner, hob im Schlussplädoyer hervor, dass sich die Eltern des verstorbenen Buben an seinen Mandanten wandten, weil sie den Ärzten in der Innsbrucker Kinderklinik nicht vertrauten. Der Mediziner habe sich den Eltern gegenüber verpflichtet gefühlt und habe ihrem Wunsch, den Buben zu Hause zu betreuen, Folge geleistet.
Der Zweijährige litt an einem schweren, angeborenen Immundefekt. Die Eltern, die das Kleinkind bis zu seinem Tod am 6. März 2009 auf eigenen Wunsch zu Hause versorgten, waren in einem ersten Prozess zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der OGH hatte das Urteil die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe auf sechs Monate reduziert. Diese Urteile waren somit rechtskräftig.











