Klage nach Selbstmord im Spital
Unerträgliche Schmerzen trieben einen 62-jährigen Knittelfelder in den Tod. Er sprang im Spital aus dem Fenster. Jetzt klagt die Familie.

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Er hatte Schmerzen, unerträgliche Schmerzen. Die letzte Nacht des 62-jährigen Mathias Edlinger muss besonders qualvoll gewesen sein. Er habe nicht mehr liegen, stehen oder sitzen können, berichtete der Bettnachbar den Angehörigen. Er habe sich im Zimmer hin- und herbewegt, stundenlang. "Diese Nacht war die unheimlichste, die ich je erlebt habe", so der Zeuge.
Gegen sechs Uhr früh schleppt sich Matthias Edlinger den Gang entlang, öffnet ein Fenster und springt hinunter. Der Patient ist aber nicht gleich tot. Er lebt noch, als eine Krankenschwester ihn entdeckt und die Ärzte holt. "Ihr habt mir bis jetzt nicht geholfen, lasst die Finger von mir", fährt der Schwerstverletzte die Ärzte an. "Er hat uns noch angemault", wird später ein Arzt vorwurfsvoll gegenüber den Angehörigen bemerken.
Schwere Vorwürfe
Matthias Edlinger überlebt den Sturz nicht. Er stirb wenig später. Es ist das Ende eines langen Leidensweges, den, so die Hinterbliebenen, die Ärzte zu verantworten hätten. Sie hätten einen Rippenbruch nicht erkannt und hätten die Schmerzen mit einem falschen Medikament behandelt, lautet der Vorwurf.
Die Vorgeschichte: Matthias Edlinger ist schwer lungenkrank und benötigt ein Sauerstoffgerät. Im Jänner 2011 wird er in die Lungenabteilung des Landeskrankenhauses Leoben eingeliefert. Er klagt, dass "es bei Bewegungen an der Seite kracht und extrem weh tut". Er wird wegen der Lungenkrankheit behandelt und nach zwei Wochen, trotz Schmerzen, nach Hause geschickt. Der Hausarzt überweist ihn zu einem Spezialisten, der einen Rippenbruch feststellt.
Wieder kommt Edlinger ins Krankenhaus, diesmal nach Knittelfeld. Der Patient bekommt Medikamente, Schmerzpflaster und Spritzen. Nach seiner Entlassung geht es ihm so gut, wie schon lange nicht mehr. Zwei Monate später setzen die extremem Schmerzen erneut ein. Edlinger lässt sich von der Rettung in das Knittelfelder Krankenhaus bringen. Er kommt aber auf eine andere Abteilung als zuvor, im April - und er wird mit dem Medikament Hydal behandelt.
Eine völlig ungeeignetes und für Lungenkranke gefährliches Medikament, ist die Grazer Anwältin Karin Prutsch überzeugt. "Das Hydal, das der Patient bekommen hat, wirkte nur kurzfristig. Es hat aber zu Atemnot geführt. Der Patient hat die Ärzte darauf aufmerksam gemacht. Die Behandlung mit Hydal hätte spätestens bei Eintreten der Atemdepression abgesetzt und durch eine adäquate Schmerzbehandlung ersetzt werden müssen, welche geeignet gewesen wäre, eine Schmerzlinderung herbeizuführen."
Nun klagt Prutsch im Auftrag von Michael Edlinger (Sohn des Toten) und dessen Frau Karin, die Kages (Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft) und fordert sie für die Familie 36.000 Euro Schadenersatz. "Wenn wir das Verfahren gewinnen, bekommt das Geld das Vinzidorf in Graz. Wir brauchen es nicht. Uns geht es nur um die Gerechtigkeit", sagt der Sohn.
Kein Verschulden
Die Stellungnahme der Kages ist kurz und bündig: Die Behandlung sei lege artis, also nach allen Regeln der medizinischen Kunst erfolgt. Aus Sicht der Kages sei es überraschend, dass die Anwältin zur Abklärung nicht den Weg zur unabhängigen Schlichtungsstelle gewählt habe.










